Korrektes Verhalten bei Verkehrsunfällen

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1.) Ruhe bewahren!

2.) Entfernen Sie sich keinesfalls vom Unfallort, ohne vorab die Feststellung Ihrer Personalien/Identität ermöglicht zu haben! (Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist, sofern vorab keine Identitätsfeststellung ermöglich wurde, bzw. eine „angemessene Zeit" am Unfallort gewartet wurde (um eben diese Feststellungen zu ermöglichen) grundsätzlich strafbar (vgl. §142 StGB). Zum Begriff des „Unfalls" zählen hierbei übrigens auch bloße Bagatellschäden, wie das „Touchieren" der Stoßstange beim Ein- oder Ausparken!)

3.) Sichern Sie die Unfallstelle ab! (Motor ausschalten; Warnblinkanlage aktivieren; Warndreieck aufstellen.)

4.) Erstversorgung Verletzter! Evtl. Polizei (110) und Notarzt (112) kontaktieren!

5.) Notieren Sie die Fahrzeugkennzeichen aller Unfallbeteiligten!

6.) Tauschen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Versicherungsdaten mit den anderen Unfallbeteiligten! Lassen Sie sich zur Sicherheit amtliche Dokumente in Form bspw. eines Personalausweises, bzw. eines Versicherungsnachweises vorlegen. Lassen Sie sich die persönlichen Daten der Unfallbeteiligten nach Möglichkeit durch deren Unterschrift bestätigen!

7.) Notieren Sie unbedingt die Namen und die Anschriften evtl. Unfallzeugen!

8.) Fertigen Sie Fotografien (Digitalcamera/Handycamera) der Unfallstelle an!

9.) Kontaktieren Sie, sofern Sie den begründeten Verdacht haben, dass einer der Unfallbeteiligten alkoholisiert ist, unbedingt die Polizei!

10.) Unterschreiben Sie am Unfallort keinesfalls ein Schuldeingeständnis oder eine wie auch immer geartete Schilderung des Unfallherganges!

11.) Insbesondere wenn Sie den Unfall verschuldet haben, ist oftmals Schweigen (auch gegenüber der Polizei) Gold!

12.) Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung innerhalb einer Woche über den Schadensfall!

13.) Lassen Sie sich bzgl. Ihrer in Betracht kommenden Ansprüche rechtlich beraten! Ihr Anwalt haftet Kraft Gesetz für die Richtigkeit seiner Beratung und wahrt bei der Unfallregulierung überdies ausschließlich Ihre Interessen.

Die gegnerische Versicherung lebt im Gegenzug gerade nicht davon sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche in voller Höhe zu begleichen!


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