Hamburg verhängt Dieselfahrverbote – Wer ist betroffen und was passiert bei Verstoß?

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Wen betrifft das Verbot?

Als mittelbare Folge des Abgasskandals hat Hamburg mit dem 01.06.2018 erste Dieselfahrverbote verhängt. Und es beginnen erste Kontrollen! Im Hamburger Stadtteil Altona ist ein etwa 580 Meter langer Abschnitt der Max-Brauer-Allee für Fahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm gesperrt.

Weiter ist ein ca. 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße für Fahrzeuge unterhalb der Euro-6-Norm gesperrt, allerdings nur, wenn diese über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben. Hier sollen mithin lediglich ältere Diesel-LKW von der Nutzung abgehalten werden. Bzgl. dieser Strecken müssen die Fahrer also auf Alternativ-Routen ausweichen.

Auch in anderen Städten stehen etwaige Fahrverbote im Raum.

Gibt es Ausnahmen und wenn ja, welche?

Ausnahmen gelten beispielsweise für Anlieger, Liefer-/Rettungsfahrzeuge und Taxen. Besucher von Anliegern sind vom Dieselfahrverbot ebenfalls nicht betroffen und dürfen die Straßen weiterhin nutzen. Auch dürfen z.B. Kunden weiterhin die Läden in den gesperrten Zonen ansteuern oder Patienten mit Fahrzeugen der Euro-5-Norm ihren Arzt in einem vom Dieselfahrverbot betroffenen Bereich aufsuchen.

Bereits hier zeigt sich, wie groß das Problem der Kontrollmöglichkeiten ist.

Was passiert bei Verstoß?

Erste Kontrollen haben -zumindest stichprobenartig- begonnen! Die Polizei ist sich allerdings völlig im Klaren, dass die Hamburger sich erst mit der Zeit an das Dieselfahrverbot gewöhnen werden. In den ersten Tagen nach Verhängung des Verbots ist noch nicht mit Bußgeldern zu rechnen. Hier werden lediglich Verwarnungen ausgesprochen.

Nach einer gewissen Karenzzeit, deren Länge nicht genau bestimmt ist, muss mit der Verhängung von Verwarn- bzw. Bußgeldern gerechnet werden. Diese werden für PKW i.H.v. EUR 25,00 und für LKW i.H.v. EUR 75,00 betragen.

Frühestens ab kommender Woche ist mit größer angelegten Verkehrskontrollen zu rechnen. Hier werden dann wohl auch die ersten Bußgelder verhängt.

Ob das Fahrverbot so in dieser Form wirklich zweckdienlich ist, bleibt mit Skepsis abzuwarten. Insgesamt kann hier gesagt werden, dass eine recht unübersichtliche Situation geschaffen wurde. Es dürfte sehr zweifelhaft sein, ob das angestrebte Ziel hier mit vertretbaren finanziellen und organisatorischen Mitteln zu erreichen sein wird.

Von außen ist, wenn überhaupt, nur sehr schwer erkennbar, ob ein Dieselfahrzeug der Euro-5 oder Euro-6-Norm entspricht. Daher müssen immer die Zulassungspapiere überprüft werden. Zusätzliche Polizisten sollen hierfür nicht abgestellt werden. Bei Verhängung weiterer Dieselfahrverbote bleibt abzuwarten, wie dies in der Praxis bewerkstelligt werden kann.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Abgasskandal oder Dieselfahrverbote haben, sprechen Sie uns an. Wir haben mehrere Verfahren im sogenannten Diesel-Abgasskandal bundesweit vor Amts- und Landgerichten geführt und stehen Ihnen in dieser Problematik -wie auch in den anderen Rechtsgebieten, auf die wir uns spezialisiert haben- daher gern zur Seite.