Geblitzt - was nun?

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Richtige Vorgehensweise beim Verkehrsdelikt

Es kann schnell vorkommen, dass einem ein greller Blitz im Verkehr entgegenschlägt und später der Anhörungsbogen nach Hause kommt. Was die wenigsten KFZ-Halter wissen: Die Beweislast liegt zunächst bei der Behörde, die Ihnen beweisen muss, dass Sie gefahren sind. Eine Halterhaftung gibt es in diesem Bereich nicht.

Verjährung bereits nach drei Monaten

Falls das Foto nicht eindeutig sein sollte oder aber Sie nicht gefahren sind, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen (ausnahmlich Angaben zur eigenen Person gem. § 111 OwiG) und versuchen, die Verjährungsfrist von drei Monaten zu erreichen, so dass das Verfahren eingestellt wird.

Felix Hoffmeyer
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Bei einem Bußgeldbescheid sollte Akteneinsicht genommen werden

Falls die Behörde den Fahrer doch ausfindig gemacht haben sollte und diesen mit einem Bußgeldbescheid "beglückt", sollte zunächst Akteneinsicht gestellt werden, um beispielsweise eventuelle Messfehler (zum Beispiel bei Autobahnbrücken mit Wechselkennzeichen), Eichungen und die Ausbildung der das Gerät bedienenden Beamten überprüfen zu können.

Im Falle einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese dann auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen.

Wenn Sie dazu Fragen haben sollten, können Sie sich jederzeit gerne an meine Kanzlei wenden.

Gerne stehe ich für die gerichtliche Durchsetzung jederzeit zur Verfügung, da wir bundesweit Mandate bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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