Fahrverbot nach Bußgeldbescheid wegen Abstandsmessung mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3,0

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Das Amtsgericht Ludwiglust hat sich in einem weiteren Beschluss vom 05.02.2010 – 126 Js 38632/09 OWi StA SN der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgericht angeschlossen und festgestellt, dass die Erstellung des Videos mittels des Verkehrskontrollsystems VKS 3.0 als Beweismittel einem Beweiserhebungsverbot, welches zu einem Beweisverwertungsverbot führt, unterlag, vgl. BVerfG vom 11.08.2009 – 2 BvR 941/08.

Das Gericht hat dies wie folgt begründet:

Sascha  Kugler
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„Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit erscheint angesichts der bisher noch nicht abschließend geklärten Frage, ob für Messungen der hier vorliegenden Art, die mittels der Verkehrskontrollsystems VKS 3,0 durchgeführt worden sind, eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht oder nicht, unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009 – 2 BvR 941/08 – nicht weiter geboten."

Das Gericht hat das Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen eingestellt, somit haben Betroffene, die mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3,0 gemessen wurden, bei rechtzeitiger Einlegung eines Einspruchs durchaus Aussicht auf Erfolg. Betroffene sollten daher einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Verteidigung beauftragen.

Sascha Kugler
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