Einmal bekifft Auto fahren führt nicht zur Wegnahme des Führerscheins!

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Jedenfalls nicht ohne vorherigen Idioten-Test (MPU = medizinisch-psychologische Untersuchung)!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25.04.2017 zum Aktenzeichen 11 BV 17.33 entschieden, dass der Führerschein (bzw. rechtlich korrekt: die Fahrerlaubnis) nicht weggenommen werden darf (rein rechtlich: entzogen werden darf), wenn ein Autofahrer einmalig bekifft sein Auto gefahren ist, also mit THC im Blut (THC = Tetrahydrocannabinol, zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis)).

Die Behörde hat im konkreten Fall einen bekifften Autofahrer angehalten und ihn zu einer Ordnungswidrigkeit und einem einmonatigen Fahrverbot belegt.

Jens Usebach
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Zusätzlich hat die Führerscheinstelle dem Autofahrer seinen Führerschein weggenommen (Fahrerlaubnis entzogen), weil er gelegentlich Cannabis konsumiert hat und deshalb nach der Auffassung der Führerscheinstelle zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Ein Idioten-Test (die Juristen sagen: eine medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtung) oder sonstige weitere Aufklärungsmaßnahmen erfolgten nicht.

Nach Auffassung des Gerichts hingegen ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass die Behörde zuerst darüber hätte entscheiden müssen, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung des Autofahrers angeordnet wird. Es komme darauf an, ob aus dem Verhalten des Betreffenden der Schluss gezogen werden könne, dass er auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trenne. Eine solche Beurteilung könne die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall – ebenso wie bei Alkoholfahrten – nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens treffen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
Leserkommentare
von rawollangk am 13.05.2017 08:34:26# 1
Das Urteil mach deutlich aus welchen Gründen der Grundsatz „Schweigen ist Gold" den Führerschein retten kann. Bereits eine Angabe gegenüber der Polizei, dass man bereit seit Jahren nichts mehr genommen hat o.ä. führt dazu, dass der Einwand des Erstkonsum nicht mehr greift und die Rettung der Fahrerlaubnis deutlich erschwert wird. Es gilt der Grundsatz „Schweigen und sofort zu einem Fachanwalt für Verkehsrrecht
    
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