Der Schadensfreiheitsrabatt und Regress der Versicherung bei Fahrerflucht

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Ein Unfall führt in der Regel zu einer Belastung Ihrer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Was aber ist mit dem Schadensfreiheitsrabatt?

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (= Fahrerflucht) hätte. Was bedeutet das für Ihren Schadensfreiheitsrabatt?

Eine Unfallflucht liegt nur dann vor, wenn durch den Betrieb Ihres Kraftfahrzeugs ein (Fremd-)Schaden entstanden ist. Das bedeutet, dass sehr wahrscheinlich Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird und dass Sie Ihren Schadensfreiheitsrabatt verlieren. Bei "normalen" Unfällen haben Sie nach Abschluss der Regulierung des Schadens die Wahl, ob Sie Ihrer Versicherung den Schaden freiwillig zurückzahlen und damit Ihren Schadensfreiheitsrabatt (SFR) erhalten oder ob Sie den Versicherungsvertrag belasten wollen und damit Ihren SFR verlieren.

Bei einer Unfallflucht haben Sie diese Wahl nicht. Ihre Versicherung wird Sie auf jeden Fall zur Rückzahlung auffordern. Wenn Sie der Versicherung den Schaden nicht freiwillig sondern als Folge eines Regresses erstatten, bleibt Ihr Versicherungsvertrag belastet und Sie verlieren Ihren SFR.

Diese Folgen können Sie vermeiden, wenn es zu keiner Verurteilung wegen der Unfallflucht kommt. Aber auch in den Fällen, in denen sich eine Verurteilung nicht vermeiden lässt, kann es sich lohnen, den SFR zu retten. Sie sollten sich über alle Folgen einer Unfallflucht ausführlich beraten lassen.

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