Der Personenschaden nach Verkehrsunfall - der Ersatz vermehrter Bedürfnisse

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Verkehrsunfall, Schadensersatz, Haushaltshilfe, Bedürfnisse, Rechtsanwalt
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Der folgende Artikel befasst sich mit vermehrten Bedürfnissen nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Es wird aufgezeigt, welche Kosten geltend gemacht werden können.

Wird eine Person bei einem Verkehrsunfall verletz, so hat Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung. Dieser Schaden umfasst verschiedene Schadensersatzpositionen. Ohne anwaltlichen Beistand verschenken viele Unfallopfer bares Geld; oft kennen sie ihre Ansprüche erst gar nicht oder können sie nicht angemessen beziffern.

So verhält es sich auch bei den sog. vermehrten Bedürnissen.

Nach § 843 Abs. 1 BGB hat der Schädiger dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten, wenn infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eintritt.

Vermehrte Bedürfnisse sind alle unfallbedingten, ständig wiederkehrenden Aufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (BGH, Urteil vom 20.01.2004, VI ZR 46/03).

Grundsätzlich können nur konkret entstandene Kosten ersetzt verlangt werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Dritte unentgeltlich Leistungen erbringen.

Es kommen beispielsweis namentlich in Betracht:

- Kosten für Begleitpersonen für Fahrten zum Arzt etc.

- Kosten behindertengerechte Einrichtungen zur Erhaltung der Mobilität

- Kosten für eine Haushaltshilfe

- Kosten für Körperpflegemittel

- Kosten für orthopädische Hilfsmittel

- Kosten für Privatunterricht für Schüler

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann noch um viele weitere Posten erweitert werden.

Beachten Sie: Wenn Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte die Kosten für diese Maßnahmen aufbringen, so geht der Ersatzanspruch kraft Gesetzes auf den Dritten über. Sie können diese Ansprüche trotzdem im eigenen Namen geltend machen, wenn der Dritte damit einverstanden ist. Die Zahlung wird aber im Ergebnis an den Dritten gehen, da dieser bereits vorgeleistet hat.

Hinweis: Sie sollten sich nach einem Verkehrsunfall anwaltlich über die Ihnen zustehenden Ansprüche beraten lassen. Ein im Vekehrsrecht tätiger Rechtsanwalt wird Ihnen sagen können, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse besteht.

Die Kosten für die anwaltliche Vertretung hat bei Verkehrsunfällen, an denen Sie kein Verschulden trifft, der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Im Übrigen ist Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung eintrittspflichtig.