Der Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

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Immer wieder Ärger und Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Kommt es zu einem "Knall" im Straßenverkehr, fragt sich, welche Schadensposten der Unfallgeschädigte gegenüber dem Unfallverursacher bzw. gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Während bei einigen Schadensposten kaum "Streit" über das "Ob" der Regulierung besteht und eine zügige Regulierung erfolgt, zeigt die Erfahrung, dass sich die Haftpflichtversicherer bei der Geltendmachung von anderen Schadensposten notorisch quer stellen und eine Regulierung zunächst ablehnen.

Diese Entwicklung ist regelmäßig bei der Geltendmachung des sog. Nutzungsausfallschadens (auch bekannt als Nutzungsausfallentschädigung oder schlicht Nutzungsausfall) zu beobachten. Dies ist der Schadensersatz, den der Geschädigte dafür erhält, dass er sein Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen konnte, sei es weil es sich in der Repartur befand oder für die Zeit der Ersatzbeschaffung bei wirtschafltichen Totalschäden. Grundlage für die Bezifferung ist regelmäßig ein Sachverständigengutachten, in dem dargelegt wird, wie lange das Fahrzeug ausfallen wird bzw. wie lange eine Ersatzbeschaffung in Anspruch nehmen wird.

Mit Textbausteinen weisen die Haftpflichtversicherer den Nutzungsausfallanspruch ab. Folgende Formulierung findet sich im Schreiben der Haftpflichtversicherer oft: "Um Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten abrechnen zu können, bitten wir um Übersendung einer Kopie des Kfz-Scheines des erworbenen Ersatzfahrzeuges". Dies ist rechtlich unhaltbar. Die einschlägige Rechtsprechung verweist in zahlreichen Urteilen darauf, dass der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann eine Entschädigung zu leisten hat, wenn sich der Geschädigte einen Ersatzwagen nicht beschafft. Daher setzt die Nutzungsausfallentschädigung weder eine Reparatur noch eine Ersatzbeschaffung zwingend voraus.

Auf entsprechende anwaltliche Schreiben hin ist dann oft ein Einlenken und eine Regulierung zu beobachten.

Auch aus diesem Grunde ist die Einschaltung eines im Verkehrsunfallrecht tätigen Rechtsanwalts bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen sehr zu empfehlen.