Das Verkehrszentralregister (VZR) - Wissenswertes über "Punkte in Flensburg" (FAQ)

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Verkehrszentralregister, Punkte, Verkehrsrecht, Fahrerlaubnis, Verkehrsordnungswidrigkeit
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Im folgenden Beitrag behandelt Rechtsanwalt Türker die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um das Verkehrszentralregister in Flensburg.

1. Was ist das Verkehrszentralregister?

Das Verkehrszentralregister (VZR) ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführtes Verzeichnis, in dem bestimmte Verstöße, die im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr begangen worden sind, in Form eines Punktesystems festgehalten werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstellt ist.

2. Welche Verstöße werden eingetragen?

Eingetragen werden

- rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat ergangen sind,

- rechtskräftige Verurteilung wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bzw. rechtskräftige Bußgeldbescheide, wenn auf eine Geldbuße von 40 EUR oder mehr erkannt worden ist,

- und bestimmte Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde.

Die Anzahl der einzutragenden Punkte reicht von einem Punkt bis sieben Punkte und ist im Bußgeldkatalog festgelegt.

3. Wie kann ich in Erfahrung bringen, wie viel Punkte eingetragen sind?

Sie können jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt, Postfach 2063, 24932 Flensburg, schriftlich Auskunft verlangen.

4. Wann werden die Punkte gelöscht?

Es erfolgt eine Löschung von Punkten, die aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingetragen worden sind, nach zwei Jahren, wenn innerhalb dieser Zeit keine neuen Eintragungen erfolgen. Erfolgte die Eintragung aufgrund einer Verkehrsstraftat beträgt die Löschungsfrist fünf Jahre. Handelt es sich um eine Eintragung wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt, so erfolgt eine Löschung erst nach 10 Jahren.

5. Welche Punktegrenzen sind zu beachten?

- Bei einem bis sieben Punkten wird keine Maßnahme veranlasst.

- Bei acht bis 13 Punkten schreibt das Kraftfahrt-Bundesamt den Betroffenen an und weist darauf hin, dass eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem Punkteerlass führen würde.

- Bei 14 bis 17 Punkten ordnet das Kraftfahrt-Bundesamt die Teilnahme an einem Aufbauseminar an und setzt dem Betroffenen eine Frist.

- Bei 18 oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Dem Betroffenen ist zu raten, frühzeitig freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen und somit eine Punktereduzierung zu erreichen.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung die Gerichts- und Anwaltskosten in diesem Bereich grundsätzlich übernimmt.

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