Bußgeldkatalog 2018 – Auszug aus der StVO für die wichtigsten Verstöße

Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, StVO, Bußgeldkatalog, Verstoß, Überschreitung, Geschwindigkeit
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Der aktuelle Bußgeldkatalog 2018 für die wichtigsten Verstöße gegen die StVO.

 

1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder

Carsten Herrle
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstr. 83
24114 Kiel
Tel: 04313053719
Tel: 04313053717
Web: http://www.ra-herrle.de
E-Mail:
Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht

a) innerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung: Strafe Fahrverbot
bis 10 km/h 15 €  /
11-15 km/h 25 € /
16-20 km/h 35 € /
21-25 km/h 80 € + 1 Punkt /
26-30 km/h 100 € + 1 Punkt (1 Monat)*
31-40 km/h 160 € + 2 Punkt 1 Monat
41-50 km/h 200 € + 2 Punkte 1 Monat
51-60 km/h 280 € + 2 Punkte 2 Monat
61-70 km/h 480 € + 2 Punkte 3 Monate
über 70 km/h 680 € + 2 Punkte 3 Monate

(*bei bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres)

b) außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung: Strafe Fahrverbot
bis 10 km/h 10 €  /
11-15 km/h 20 € /
16-20 km/h 30 € /
21-25 km/h 70 € + 1 Punkt /
26-30 km/h 80 € + 1 Punkt (1 Monat)*
31-40 km/h 120 € + 1 Punkt (1 Monat)*
41-50 km/h 160 € + 2 Punkte 1 Monat
51-60 km/h 240 € + 2 Punkte 1 Monat
61-70 km/h 440 € + 2 Punkte 2 Monate
über 70 km/h 600 € + 2 Punkte 3 Monate

(*bei bei zweimaliger Überschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres)

 

2) Falsches Halten oder Parken (= Halten für länger als 3 Min.)

  • a) unzulässiges Halten an gekennzeichneten oder sonstigen Stellen (Halteverbot, Beschleunigungsstreifen, Taxistände, Fußgängerüberwege und bis 5 m davor etc.)
    10 €, mit Behinderung 15 €
  • b) Halten in „zweiter Reihe“
    15 €, mit Behinderung 20 €
  • c) unzulässiges Parken (an gekennzeichneten oder sonstigen Stellen (Halteverbot, Beschleunigungsstreifen, Taxistände, Fußgängerüberwege und bis 5 m davor etc. oder auf Geh-/Radwegen)
    15 €, mit Behinderung 25 €
    länger als 1 Std. 30 €, mit Behinderung 35 €
  • d) Behinderung von Rettungsfahrzeugen
    65 € + 1 Punkt
  • e) unzulässiges Parken auf einem Behindertenparkplatz
    35 €
  • f) abgelaufene/ohne Parkuhr/Parkscheibe/Höchstparkzeit
    bis zu 30 Min. 10 €
    bis zu 1 Std. 15 €
    bis zu 2 Std. 20€
    bis zu 3 Std. 25 €
    länger als 3 Std. 30 €

3) Verstöße bei roter Ampel

  • a) rote Ampel überfahren
    90 €, 1 Punkt
  • b) mit Gefährdung
    200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • c) mit Sachbeschädigung
    240 € 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

4) Vorfahrt missachtet
25 €
mit Gefährdung 100 € + 1 Punkte

5) Telefonieren

  • a) Als Autofahrer bei laufendem Motor
    100 € + 1 Punkt
    mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte
    mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte
  • b) Als Radfahrer
    25 €

6) nicht angeschnallt

  • a) während der Fahrt
    30 €
  • b) ein Kind/mehrere Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert (angeschnallt, aber ohne Kindersitz)
    30/35 €
  • c) ein Kind/mehrere Kinder ohne jede Sicherung (Gurt und Kindersitz)
    60/70 € + 1 Punkt

7) Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren
60 € 1 Punkt
mit Behinderung 80 € 1 Punkt

8) Alkohol
a) Missachtung 0,0-Promille-Grenze bei Fahranfängern/Fahrern bis 21 J. (Probezeit)
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre + Anordnung eines Aufbauseminars

b) zu hoher Promillewert
0,5 – 1,09 Promille:  500 €, 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
...beim 2. Mal: 1.000 € 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
...beim 3. Mal: 1.500 € 2 Punkte + 3 Monate
min. 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafe + 3 Punkte + Führerscheinentzug

Wichtig: Die Geldbußen oder Verwarnungsgelder sind nur Regelsätze. In Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden.

Sie erreichen mich

telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de).

Mit freundlichen Grüßen
RA Carsten M. Herrle
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