Blitzer auf der Waldschlößchenbrücke - Was tun, wenn ein Fahrverbot droht?

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Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Waldschlößchenbrücke hat nicht selten ein Fahrverbot als Folge. Mit der Stellung eines Kompensationsantrags kann das Fahrverbot in diesen Fällen entfallen.

Ortsfremde Autofahrer können teilweises Tempolimit nur schwer erkennen

Dresden ist nicht nur bekannt für seinen Zwinger, die Frauenkirche und die Semperoper. Die Waldschlößchenbrücke hat bereits vor Eröffnung über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Sie kostete bisher nicht nur den Status als Weltkulturerbe, sondern auch vielen Autofahrern viel Geld und im schlimmsten Fall sogar den Führerschein. Die beiden Blitzer auf der Waldschlößchenbrücke haben seit der Eröffnung inzwischen 32.000 Blitzerfotos geschossen. Die Blitzer (Starenkasten) messen Geschwindigkeitsüberschreitungen in beide Fahrtrichtungen. Erschwerend kommt für den ortsfremden Verkehrsteilnehmer hinzu, dass die ausgebaute zweispurige Straße nur schwer erkennen lässt, dass hier teilweise eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung soll dem Schutz der kleinen Hufeisennasen dienen.

Die beiden Blitzer auf der Waldschlößchenbrücke schießen mit Abstand die meisten Fotos in Dresden und sorgen so nicht selten für großen Unmut unter den Verkehrsteilnehmern. Denn die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird oft verkannt, so dass die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung in vielen Fällen zu einem Fahrverbot führt.

Sascha  Kugler
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Für die im Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot sanktionierten Autofahrer gibt es jedoch Hoffnung, dass das Fahrverbot nach Stellung eines sog. Kompensationsantrags bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Waldschlößchenbrücke entfällt.

Verhängung des Fahrverbots darf nicht pauschal erfolgen

Eine schematische Anordnung des Fahrverbots wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung allein auf Grundlage eines Regelfalls im Bußgeldkatalog ist in jedem Fall gesetzwidrig. Das Gericht hat nach Einlegung eines Einspruchs stets unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falles zu prüfen, ob die Zuwiderhandlung als besonders verantwortungsloses Verhalten erscheint, das mit einem Fahrverbot sanktioniert werden muss. Dies wird insbesondere immer dann angenommen, wenn es zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern kommt.

In den Fällen der Geschwindigkeitsmessungenen auf der Waldschlößchenbrücke gibt es jedoch keinerlei Anhaltspunkte für eine grundsätzliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Im Gegenteil, es handelt sich um eine gut ausgebaute Straße auf der vor 19 Uhr meist 50 km/h gilt, wovon viele ortsfremde Verkehrsteilnehmer fälschlicherweise ausgehen.

Das von einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Waldschlößchenbrücke ausgehende Gefahrenpotential entspricht aufgrund der besonderen örtlichen Bedingungen an der Messstelle eher dem Gefahrenpotential auf einer außerörtlichen Straße, denn auf einer innerörtlichen. Hier ist zu berücksichtigen, dass über eine Wegstrecke von mehr als 1 km sich keine Bebauung rechts oder links der Straße befindet. Damit ist auch die abstrakte Gefährdungslage im Messbereich keine für den innerörtlichen Bereich typische Gefährdungslage. Sowohl Fußgängerverkehr, als auch einmündender Querverkehr ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse hier nicht zu erwarten bzw. nicht möglich.

Nicht nur der Lokalpresse ist zu entnehmen, dass die Blitzer auf der Waldschlösschenbrücke eine gute Einnahmequelle der Stadt Dresden sind. Es liegt hier der Verdacht nahe, dass nicht die Unfallprävention und Gefahrenabwehr im Vordergrund steht, sondern vielmehr die Aufbesserung der Stadtkasse. Das Fahrverbot stellt jedoch einen erheblichen Einschnitt in die Grundrechte des Betroffenen dar und wäre in diesem Fall unverhältnismäßig.

Betroffene Autofahrer sollten Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen lassen

Haben Sie also wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Waldschlösschenbrücke in Dresden einen Bußgeldbescheid mit der Androhung eines Fahrverbots erhalten, stehen die Chancen sehr gut, dass nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zumindest das angedrohte Fahrverbot bei Stellung eines Kompensationsantrags entfällt. Falls auch Sie von einem der Blitzer auf der Waldschlößchenbrücke betroffen sind und einen Bußgeldbescheid wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Androhung von einem Fahrverbot erhalten haben, sollten Sie sich an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um zumindest erfolgreich die Verhängung eines Fahrverbots abzuwenden.

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