Auffahrunfall - Geldansprüche bei Schleudertrauma?

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Die Ampel springt auf Rot. Sie treten auf die Bremse und kommen gerade noch zum Stehen. Nur Ihr Hintermann hat mal wieder gepennt. Der klassische Auffahrunfall.

Schnell stellt sich die Frage, ob sich neben den Ersatzansprüchen aus Schäden am Wagen und offensichtlichen Körperverletzungen weitere Geldansprüche ergeben können.

Heftig diskutiert wird in diesem Zusammenhang immer wieder die Problematik des Schleudertraumas.

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Seite  1:  Auffahrunfall - Geldansprüche bei Schleudertrauma?
Seite  2:  Fälle, in denen Schmerzensgeldansprüche gerichtlich abgewiesen wurden
Seite  3:  Fälle, in denen Schmerzensgeldanprüche gerichtlich anerkannt wurden
Leserkommentare
von Schohni am 05.05.2017 15:23:32# 1
Die genannten Summen sind wohl eher die Ausnahme, oder?
In den 90ern hatte ich mal ein HWS2. Das waren DM 2500.- .
    
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