Sie sind durch eine Straftat verletzt und wollen Ihr Geld zurück? Adhäsion!

Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, Adhäsion, Straftat, Schadenersatz, Adhäsionsverfahren
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Ausgangslage

Vorausgesetzt wird in diesem Beitrag, dass derjenige, der durch eine Straftat in seinen Vermögensrechten verletzt wurde, gegenüber den Straftätern vermögensrechtliche Ansprüche verfolgen will. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, gegen den oder die Täter Anklage zu erheben oder es ist bereits Anklage erhoben worden. Die vom Gericht anberaumte Hauptverhandlung steht kurz bevor. Wie verhalten Sie sich?

Das Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff StPO

Im Folgenden werden die Möglichkeiten und Voraussetzungen aufgezeigt, wie Sie als Geschädigter einer Straftat auf einfache und meist auch kostengünstige Weise an dem Strafverfahren teilnehmen können und zum Adhäsionsantragsteller werden. So können Sie Ihre Ansprüche gegen die Täter erfolgsversprechend in einen vollstreckbaren Titel verbriefen.

123
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Ausgangslage
Seite  2:  Vorbereitung
Seite  3:  Materielle Voraussetzungen
Seite  4:  Formelle Voraussetzungen
Seite  5:  Rechtsstellung des Adhäsionsantragstellers
Seite  6:  Entscheidung
Seite  7:  Kosten
Seite  8:  Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe
Seite  9:  Ausblick und Zusammenfassung