Vereinstreffen im Chatroom

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Mitgliederversammlung kann auch virtuell im Internet abgehalten werden, wenn Satzung das vorsieht

Vereinstreffen im Chatroom

Frage: Wir wollen einen Verein für Datenschutz gründen. Dabei geht es ausschließlich um Datenschutz im Internet und entsprechende Selbsthilfe. Die Arbeit des Vereins wird online stattfinden - die Mitgliederversammlung soll daher ebenfalls im Internet per Chat durchgeführt werden. Ist das überhaupt zulässig?

123recht.de: Ja! Wenn Sie das in der Vereinsatzung ausdrücklich so bestimmen, dann können Sie Ihre Versammlung auch online in einem Chat durchführen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen geschlossenen Chatraum handelt, der nur von berechtigten Mitgliedern per Passwort genutzt werden kann. Auch eine Einladung der Mitglieder per Mail ist möglich, wenn die Satzung dies vorsieht.

Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 27.11.2011, Az I-27 W 106/11