Mitgliederliste von Verein im Internet?

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Herausgabe von Mitgliederdaten fällt unter BDSG

Frage: Wir drucken das Mitgliederverzeichnis unseres Verein in regelmäßigen Abständen aus und schicken es an die Mitglieder. Können wir das Verzeichnis stattdessen einfach auf unsere Homepage verlagern, in einen geschützen Bereich? Wir wollen ein Passwort für alle Mitglieder einrichten.

123recht.de: Grundsätzlich fällt die Herausgabe von Mitgliederdaten auch an andere Mitglieder unter das Bundesdatenschutzgesetz und ist nicht so ohne Weiteres zulässig. Da Sie das anscheinend aber schon lange machen, gehe ich davon aus, dass die Veröffentlichung bei Ihnen ok ist. Dann spricht auch nichts dagegen, die Liste in einen Passwort geschützten Bereich einzustellen. Allerdings sollte jedes Mitglied sein eigenes Passwort haben und darauf hingewiesen werden, dass die Daten nur zu Vereinszwecken genutzt und nicht weitergegeben werden dürfen. Mit einer Anpassung der Satzung sind Sie auf der sicheren Seite.

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