Widerrufsjoker: Neue Vorgaben des BGH zur Rückabwicklung

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Darlehensnehmern stehen Erstattungen der Ratenzahlung und 5 % Zinsen über Basiszinssatz zu

Bei einer Vielzahl aller zwischen den Jahren 2002 bis 2010 geschlossenen Darlehensverträgen haben die Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Viele Verbraucher haben deshalb in den letzten Monaten von ihrem Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten Gebrauch gemacht und die gegebenenfalls noch ausstehende Darlehenssumme zu historisch günstigen Zinsbedingungen refinanziert. Haben sich Kreditnehmer für die vorzeitige Ablösung ihres Darlehens entschieden und in der Folge eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können sie bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch diese von der Bank zurück verlangen.

Rückabwicklung bislang strittig

Neben der Zinsersparnis durch den Ausstieg aus den Darlehensverträgen profitieren die Verbraucher nach dem Widerruf von der Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Bisher war sehr umstritten, wie die Rückabwicklung genau vorzunehmen war. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 22.09.2015 (BGH, Beschluss v. 22.9.2015 – Az. XI ZR 116/15) zu der Rückabwicklung klar Stellung genommen. In diesem Beschluss bestätigt der BGH das Senatsurteil vom 10.03.2009 (BGH, Urteil v. 10.03.2009 – Az. XI ZR 33/08), das eindeutig die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen – die so genannte Nutzungsentschädigung – durch den Darlehensgeber an den Darlehensnehmer regelt.

Nutzungsersatz regelmäßig 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

Bei der Rückabwicklung des Darlehensvertrages steht den Verbrauchern einerseits die Erstattung aller Ratenzahlungen zu. Daneben muss die Bank dem Verbraucher herausgeben, was Sie mit dem Geld der Darlehensnehmer erwirtschaftet hat. Der BGH stellt in seinem Beschluss klar, dass die Bank hierfür Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen hat, solange Sie nichts anderes belegen kann. Um einen niedrigeren Gewinn zu belegen, muss die Bank alle relevanten Kalkulationen und Verträge vorlegen. Im Gegenzug stehen der Bank die Rückzahlung der Kreditsumme, sowie Zinsen auf die jeweilige Restschuld zu. Es ist zu beachten, dass für tilgungsfreie Darlehen, wie sie beispielsweise im Rahmen von Bausparsofortfinanzierungen oder auch kombiniert mit Geldanlageprodukten wie Kapitallebensversicherungen vorkommen, sich durch die neuen Vorgaben des BGH nichts ändert.

Banken und Sparkassen unter Druck

Die Banken und Sparkassen geraten durch die Feststellungen des BGH noch stärker unter Druck. Wieviel Ertrag die Banken durch die Ratenzahlungen der Verbraucher tatsächlich erwirtschaften, ist aktuell nicht offensichtlich. Die Beweislast liegt nun bei den Banken. Allerdings werden hierdurch auch die Gerichtsverfahren komplizierter und das Prozessrisiko steigt.

Leserkommentare
von fb426475-66 am 23.10.2015 10:32:34# 1
Hallo, wie sieht es denn mit Krediten aus die bereits abgewickelt und zurückgezahlt wurden aber dennoch in diesen Zeitraum fallen?

Viele Grüße
    
von Rechtsanwalt Domenic Böhm am 23.10.2015 14:37:04# 2
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der angegebenen Informationen möchte ich Ihnen Ihre Anfrage gerne beantworten.

Auch bereits gekündigte Kredite, bei denen Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt haben, können unter bestimmten Umständen noch heute widerrufen werden. Für eine kostenfreie Einschätzung Ihres Darlehensvertrages können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

    
von franki123 am 04.11.2015 17:54:20# 3
Sehr geehrter Herr Rechtsantwalt Böhm,
können Sie mir erklären, warum sich für tilgungsfreie Darlehen im Rahmen einer Bausparsofortfinanzierung durch die neuen Vorgaben des BGH nichts ändert?
Ich habe einen solchen Vertrag bei einer Baussparkasse Ende 2012 abgeschlossen. Leider kann ich in den Kreditunterlagen auch keinen Widerspruchshinweis/-bogen finden. Es waren zwei tilgungsfreie Darlehen die in 2012 und 2013 durch neue Darlehen komplett zurückgezahlt wurden. Kann man da noch was machen rückwirkend? Sicherlich auch für andere Forumsmitglieder interessant.
Mit freundlichen Grüßen
franki123
    
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