Widerruf von Sperrgut - aber wie?

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Verkäufer trägt Risiko von Transportschäden

Frage: Ich habe vier Stühle online bestellt, die uns leider nicht so gefallen haben wie erwartet. Nach unserem Widerruf baten wir den Verkäufer, uns Verpackungsmaterial zur Rücksendung bereitzustellen oder die Stühle von einer Spedition abholen zu lassen. Er weigerte sich und kündigte außerdem an, die Stühle nach Erhalt genau prüfen und uns Schäden in Rechnung stellen zu wollen. Was sollen wir machen?

123recht.de: Der Verkäufer muss für die Rücksendung aufkommen und trägt dabei das Risiko von Transportschäden. Sie sind gar nicht verpflichtet, für eine sichere Verpackung zu sorgen oder Originalverpackungen zu verwenden. Wenn der Verkäufer Ihnen also nicht helfen will, dann schicken Sie die Stühle einfach unfrei zurück. Direkt vor Versand sollten Sie Fotos und Videos von den Stühlen machen, zusammen mit Zeugen. Sie dokumentieren so den Zustand vor Versand. Schäden während des Versands sind dann nicht mehr Ihr Problem.

Von 123recht

Frage: Ich habe dem Verkäufer eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises gestellt, nachdem er sich geweigert hatte, die Stühle abholen zu lassen. Waren 10 Tage als Frist ok?

123recht.de: Nein. Nach Ihrem Widerruf hat der Verkäufer 30 Tage Zeit, den Kaufpreis zu erstatten. Wenn der Verkäufer nach 30 Tagen nicht gezahlt hat, ist er im Verzug. Ihre Frist ist daher zu kurz und für den Verkäufer ohne Belang.


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