Video Aktuell Betriebs GmbH nach aufgedrängtem Zeitschriftenabonnement abgemahnt

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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schreitet ein

Die Video Aktuell Betriebs GmbH ist vielen Abmahnungsempfängern ein Begriff. Anwaltlich vertreten lässt diese regelmäßig die Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen abmahnen. Nun hat sich das Unternehmen selbst einen Faux pas geleistet und ist wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgefallen.

Kürzlich hat die Video Aktuell Betriebs GmbH zahlreiche Verbraucher in Deutschland angeschrieben  und ihnen ein „Dankeschön“ in Form eines dreimonatigen, kostenlosen „Vorzugsabonnements“ einer Zeitschrift angekündigt. Der Haken an der Sache: das Abonnement sollte, ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers, nach Ablauf der drei Monate automatisch in ein kostenpflichtiges Jahresabonnement übergehen.

Lehnen Sie sich entspannt zurück, Sie brauchen nichts zu unternehmen – so die Werbeaussage für das (Probe)Abonnement.

Allerdings: wer von einem Unternehmer unbestellte Waren zugesendet bekommt, muss diese nicht bezahlen oder zurücksenden (§ 241a BGB). Das ist vielen Verbrauchern nicht bekannt und wird von Unternehmern zuweilen ausgenutzt, die den Verbrauchern so Waren oder Dienstleistungen unter Ausnutzung psychischen Drucks unterschieben wollen. Ein Verhalten, das nach Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unlauter ist.

Dementsprechend ist die Video Aktuell Betriebs GmbH nun selbst abgemahnt worden, durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nach der Abmahnung unterzeichnete das Unternehmen dann auch die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung, so dass zukünftig Verbraucher nicht mehr in das entsprechende Abonnement gelockt werden können.