Rechte des Verbrauchers bei ebay-Kaufverträgen?

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Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick der Rechte des Käufers bei ebay-Kaufverträgen liefern.

1. Allgemeines

Versteigerungen bei ebay sind keine Versteigerungen im Rechtssinne. Deshalb ist auch ein Widerrufssrecht des Käufers im Regelfall nicht ausgeschlossen. Die bei ebay eingestellte Offerte des Verkäufers ist rechtlich als vorweg erklärte Annahme des Höchstgebots zu werten. Deshalb spricht man bei ebay-Kaufverträgen auch von einem Kauf gegen Höchstgebot. Der Kaufvertrag kommt ohne Zuschlag durch das Höchstgebot des Bieters am Ende der Bietzeit zustande.  

2. Bin ich als Kunde von ebay-Kaufverträgen besonders geschützt?

Hierbei ist zu unterscheiden, ob der Verkäufer eine Privatperson ist oder gewerblich tätig geworden ist (sog. Powerseller).

a. Kauf von Privat

Der größte Unterscheid zwischen einem ebay-Kaufvertrag von Privat und dem Kauf von einem gewerblichen Händler ist, dass der private Verkäufer die Möglichkeit hat, die Haftung für einen Mangel an der Kaufsache auszuschließen. Das bedeutet, dass der Käufer das den Gegenstand „blind“ kauft.  Der Käufer muss sich darauf verlassen, dass die Angaben des Verkäufers zutreffend sind. Der Verkäufer muss allerdings ausdrücklich angegeben, dass es sich um einen Kauf von Privat handelt. Ein Haftungsausschluss ist dagegen unwirksam, wenn der Käufer einen  Mangel an der Kaufsache arglistig verschwiegen hat oder Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat. In diesen Fällen kann der Käufer den Vertrag anfechten und Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Alternativ kann der Käufer die Beseitigung des Mangels verlangen, soweit dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer verbunden ist. Daneben besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu kürzen oder die Reparatur auf Kosten des Verkäufers durchführen zu lassen.

b. Kauf von einem gewerblichen Händler:

Im Gegensatz zum Privatverkäufer hat der gewerbliche Verkäufer bei ebay keine Möglichkeit, die Haftung für einen Mangel an der Kaufsache auszuschließen. Allerdings räumt das Gesetz dem Verkäufer die Möglichkeit ein, die Gewährleistung bei Gebrauchtgegenständen auf ein Jahr zu beschränken. Von Vorteil für den Käufer beim Kauf von einem gewerblichen Händler ist allerdings, dass dieser in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kaufgegenstandes nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war. Tritt in den ersten sechs Monaten ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe der Kaufgegenstandes vorhanden war.

Wenn ein Mangel an dem Kaufgegenstand auftritt, hat der Käufer die Möglichkeit, die Beseitigung des Mangels zu verlangen, soweit die Beseitigung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer verbunden ist. Das Gesetz räumt dem Verkäufer die Möglichkeit für zwei Reparaturversuche ein. Erst wenn beide Reparaturversuche gescheitert sind oder der Verkäufer eine Reparatur verweigert, hat der Käufer die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis entsprechend zu kürzen.

Es ist dringend zu beachten, dass der Verkäufer zuerst zur Reparatur aufgefordert werden muss. Erst wenn die Reparatur endgültig gescheitert ist oder sich der Verkäufer weigert die Reparatur durchzuführen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder einen Dritten mit der Reparatur beauftragen. Wenn beispielsweise der Kaufgegenstand  mangelhaft ist und der Käufer diesen reparieren lässt, ohne den Verkäufer vorher zur Reparatur aufzufordern, kann der Käufer die Reparaturkosten anschließend nicht vom Verkäufer zurückverlangen. Daneben muss jeder gewerblicher Verkäufer bei ebay dem Käufer ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumen. Das bedeutet, dass der Käufer die Kaufsache innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer zurückschicken kann. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Käufer über sein Widerrufsrecht informiert und die Ware geliefert worden ist.

3. Wer zahlt die Anwaltskosten?

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte prüfen, ob er den Bereich „Privatrechtsschutz“ versichert hat. Falls ja, wird die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage geben.

Sonst haftet der Verkäufer aus Vertragsverletzung, da er die Kaufsache mangelhaft geliefert hat.

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