Mobilvertrag: Kündigungssperrklausel nach Tarifänderung?

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Auch bei telefonischer Vertragsänderung gilt das Widerrufsrecht

Frage: Ich habe meinen O2 Vertrag telefonisch auf einen neuen Flex-Tarif umgestellt. Dabei gibt es eine Kündigungsfrist von einem Monat. Schriftliche Bestätigungen oder Vertragsunterlagen habe ich nicht bekommen. Ich kündigte direkt im ersten Monat, aber O2 buchte weiter ab und sagt jetzt, dass es im ersten Jahr eine Kündigungssperrklausel gibt und ich nicht kündigen kann.

123recht.de: Auch bei einer telefonischen Vertragsänderung gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen. Diese Frist ist noch nicht abgelaufen, da Sie von Ihrem Anbieter offensichtlich noch nicht über das Widerufsrecht belehrt wurden. Zusätzlich zu Ihrer Kündigung sollten Sie den Vertrag daher widerrufen. Folge ist, dass der geänderte Vertrag beendet wird und der alte Vertrag auch nicht wieder aufgenommen wird. Widerrufen Sie außerdem Ihre Einzugsermächtigung und buchen Sie die abgebuchten Beträge zurück.

Von 123recht

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