Internet-Flat: Gericht bremst Kabel Deutschland aus

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Bei einer Flatrate geht der Verbraucher von der vollen Bandbreite ohne Drosselung aus

Eine Internet-Flatrate bei Kabel Deutschland ist definitionssache: Lädt ein Kunde mehr als 10 GB am Tag herunter, drosselt Kabel Deutschland massiv die Download-Geschwindigkeit. Dieser Praxis hat das Landgericht München wegen irreführender Werbung aber eine Absage erteilt.

Es werde nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass die Übertragungsrate gesenkt wird, wenn ein bestimmtes Datenvolumen erreicht wird. Kabel Deutschland kündigte die Drosselung nur versteckt in seinen AGB an. Wer aber eine Flatrate für einen Festnetz-Anschluss bucht, muss laut Gericht davon ausgehen können, dass er immer die volle Bandbreite erhält.

Das Gericht ließ auch nicht gelten, dass Kabel Deutschland die Drosselung nur bei Nutzung von Filesharing und vergleichbaren Diensten anwendete. Entscheidend sei, welche Möglichkeiten sich das Unternehmen in seinen AGB vorbehält. Da von der Klausel alle Kunden potentiell betroffen ist, ist sie ungültig. (Az 37 O 1267/14)

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