DSL und Recht - Kündigung, Widerruf

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Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit DSL-Verträgen

DSL-Vertrag bei Umzug kündbar?

Frage: Ich ziehe aufs Land und an meiner neuen Adresse gibt es kein DSL. Mein DSL-Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten - kann ich den Vertrag trotzdem kündigen?

123recht.de: Grundsätzlich kann der DSL-Anbieter für Ihren Umzug nichts. Daher gibt es bei einem Umzug auch kein Kündigungsrecht. Wenn Ihr Anbieter Ihnen am Neuen Wohnort allerdings keinen DSL-Anschluss einrichten und somit seinen Vertrag nicht erfüllen kann, besteht ein Sonderkündigunsgsrecht. Kündigungsfrist: 3 Monate.

DSL-Vertrag per Telefon

Frage: Ich habe mich vom 1&1 Telefonsupport zu einer weiteren Vertragsverlängerung für DSL überreden lassen. In meinen Menü bei 1&1 finde ich zwar Vertragsunterlagen, aber eine falsche Preisübersicht. Kann ich eine Kündigung mit den falschen Verträgen begründen?

123recht.de: Nein. Der per Telefon vereinbarte Vertrag ist auch ohne die richtigen Vertragsunterlagen in Ihrem Menü gültig. Fordern Sie von 1&1 die richtigen Unterlagen ein. Sie haben Anpruch darauf.

Frage: Habe ich eine andere Möglichkeit, mich von dem Zweijahresvertrag zu lösen?

123recht.de: Ihre Vertragsverlängerung ist wie ein neuer Vertrag anzusehen - Sie können daher innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn 1&1 Sie schriftlich über Ihr Widerrufsrecht informiert hat.

DSL zu spät

Frage: Arcor vertröstet mich immer wieder mit meinem DSL-Anschluss. Langsam reicht es mir - kann ich Schadenersatz verlangen?

123recht.de: Bei DSL-Verträgen werden nie feste Termine genannt, da die Anbieter ansonsten sofort in der Haftung sind, wenn es zeitliche Probleme gibt. Daher müssen Sie zuerst mahnen - je nachdem, wie lange Sie schon warten, sollte die Frist bei zwei bis drei Wochen liegen. Erst danach können Sie erlittenen Schaden ersetzt bekommen.

Bettlegerig - DSL-Vertrag kündbar?

Frage: Mein Vater ist pflegebedürftig und in ein Pflegeheim umgezogen. Ich bin als Betreuer eingesetzt. Kann ich seinen DSL-Vertrag jetzt kündigen?

123recht.de: Ja. Bei einem wichtigem Grund können Sie außerordentlich und somit fristlos kündigen. Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ist ein solcher Grund. Setzen Sie sich mit dem DSL-Anbieter in Verbindung und klären Sie, welche Nachweise und Unterlagen Sie bei der Kündigung mitschicken müssen.

DSL-Vertrag von Vormieter?

Frage: Ich ziehe um und kenne meinen Vormieter gut. Kann ich seinen DSL-Vertrag übernehmen?

123recht.de: Sie können in den Vertrag Ihres Vormieters einsteigen und diesen komplett zu dessen Konditionen übernehmen, wenn der DSL-Anbieter zustimmt. Für Sie gelten dann dieselben Preise, Bedingungen und Fristen. Der DSL-Anbieter ist allerdings nicht verpflichtet, dem Wechsel zuzustimmen. Meist läuft das aber problemlos.

Frage: Wie sollte ich vorgehen?

123recht.de: Rufen Sie den DSL-Anbieter Ihres Vormieters an und erfragen Sie die grundsätzliche Bereitschaft, den Vertragspartner wechseln zu können. Schicken Sie dann ein schriftliches Einschreiben mit Ihren Daten, den Daten des Vormieters und eine unterschriebene Einverständniserklärung des Vormieters zum Wechsel.

Wie lange muss ich auf DSL warten?

Frage: Ich warte schon Wochen auf meinen DSL-Anschluss, aber es passiert nichts. Gibt es hier eine Frist, nach der ich kündigen kann?

123recht.de: Gegebenfalls gibt es Wartezeiten für einen Neuanschluss, schauen Sie hier einmal in Ihre Vertragsunterlagen. Wenn die Wartezeit überschritten ist, dann setzen Sie Ihrem Anbieter schriftlich eine Frist von zwei bis drei Wochen. Schreiben Sie in die Mahnung gleichzeitig, dass Sie nach erfolglosem Ablauf der Frist sofort kündigen.

DSL - Was passiert bei Insolvenz?

Frage: Ich musste leider Privatinsolvenz anmelden. U.a. habe ich einen DSL-Vertrag, den ich nun kündigen muss. Berechtigt eine Insolvenz zur fristlosen Kündigung?

123recht.de: Die Zahlungsunfähigkeit ist kein wichtiger Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Viele Anbieter sehen aber trotzdem in ihren AGB bei einer Privatinsolvenz eine vorzeitige Kündigung vor. Sprechen Sie einmal mit Ihrem Anbieter, diese reagieren bei Insolvenz meist sehr verständnisvoll.

Frage: Mir können also noch Kosten entstehen?

123recht.de: Wenn kein vorzeitiges Kündigungsrecht in den AGB vorgesehen ist, könnte Ihnen theoretisch die restliche Laufzeit Ihres DSL-Vertrages in Rechnung gestellt werden. Die Anbieter wissen aber auch, dass sie bei Konkurs des Schuldners meist leer ausgehen und beenden die Verträge daher oft unkompliziert.

Kein Internet nach Tarifwechsel

Frage: Ich habe meinen DSL-Tarif gewechselt und Telefon und Fax über das Internet hinzugebucht. Nach dem Wechsel war meine Leitung mehrere Wochen komplett tot, ich hatte nicht mal mehr Internet. Kann ich den Ausfall irgendwie kompensiert bekommen?

123recht.de: Ja, Sie können eine Nutzungsentschädigung für den Ausfall von Telefon und Internet verlangen, da diese Medien für eine moderne Lebensführung mittlerweile unerlässlich sind. Das Fax hingegen wird nicht als ersatzfähiges Gerät angesehen. Die Entschädigung entfällt, wenn Sie ein Mobiltelefon in dieser Zeit hatten, mit dem Sie Internet- und Telefonausfall gleichwertig kompensieren konnten. Insgesamt ist die Höhe der Entschädigung nicht sehr hoch, sie liegt bei ca. 1 Euro pro Tag.

Gebühr für vorzeitige DSL-Kündigung?

Frage: Ich habe Festnetz und DSL wegen Umzugs gekündigt, da mir mein Anbieter an der neuen Adresse die Leistung nicht liefern kann. In meiner Abschlussrechnung werden mir Gebühren für eine vorzeitige Kündigung auferlegt. Ist das erlaubt?

123recht.de: Wenn der Anbieter an den neuen Wohnort die vereinbarte Leistung nicht liefern kann, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter darf Ihnen bei so einer Kündigung keine Kosten für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages auferlegen. Sie müssen die Gebühr nicht zahlen und sollten dringend den Verbraucherschutz informieren.

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