Copyright Watch - Alle guten Dinge sind 3

Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Inkassounternehmen, Copyright Watch, Abmahnung, Verbraucherschutz
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Offenbar wird nunmehr auch ein deutsches Inkassounternehmen (ansässig in Düsseldorf) in die Sache involviert und mahnt bei den Betroffenen die ausstehenden Zahlungen an.

Von der Form her wird immer noch deutlich, dass echte Profis anders arbeiten. Weiterhin sind die Verzugszinsen falsch berechnet.

Steffan Schwerin
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Auch wird immer noch darauf verzichtet, den Vorwurf zu konkretisieren. Dem Schreiben hängt zwar eine Art Ermittlungsdatei an, aus welcher sich die „Tat“ ergeben soll.

In der Regel wird den Betroffenen durch Copyright Watch vorgeworfen, im Internet eine Datei, sei es ein Lied oder ein Film, angehört bzw. angeschaut zu haben.

Im Gegensatz zur Nutzung eines Pee-to-Peer Programmes im Rahmen einer Tauschbörse ist es rechtlich nicht angreifbar, wenn man sich im Internet eine solche Datei anhört bzw. anschaut.

Sowohl Copyright Watch als auch das Inkassobüro verzichten auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hier soll vom Betroffenen ein Betrag X gezahlt werden, damit Copyright Watch die Daten nicht weitergibt und somit eine urheberrechtliche Abmahnung vermieden wird.

Allerdings liegt eine solche Rechtsverletzung nicht vor. Angreifbar sind nur die Personen, die die Daten im Internet zur Verfügung stellen.

Insofern kann auch an dieser Stelle nur wiederholt werden, dass bei den Forderungen durch Copyright Watch und die beauftragten Inkassobüros Vorsicht walten zu lassen ist.

Sind Sie sich unsicher lohnt der Besuch beim Rechtsanwalt, um die Angelegenheit abschließend klären zu können.

Ob künftig in regelmäßigen Abständen weitere solcher Schreiben kommen, bleibt abzuwarten.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft
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