Billigfluege.de (Unister Gmbh) erkennt Schadensersatz an

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Unklare Zusatzgebühren bei Buchungen angreifbar

Reisezeit, Buchungszeit. Doch Vorsicht: In vielen Flugbuchungsportalen lauern versteckte Kosten. Dagegen zu kämpfen, lohnt sich.

Bei einem Online-Buchungsvorgang muss stets der Endpreis zu erkennen sein. Das hatte bereits das Landgericht Leipzig mit Beschluss vom 30.5.2012– 02HKO 1900/09 festgestellt. Dennoch ist der Reiseanbieter Billigfluege.de nicht von der Praxis abgewichen, während des Buchungsvorganges weiter Gebühren einzustellen. So kamen mit jedem Buchungsschritt einmal Gebühren für die Kreditkartennutzung sowie eine Sondergebühr für eine sog. „Servicefee" dazu. Dies scheint bis heute der Fall zu sein.

Kläger sollte für Fehlerhinweis Zusatzgebühr bezahlen

Unsere Kanzlei war mit einem Fall betraut, indem der Kläger eine Reise nach Thailand buchte. Es wurde zunächst der Grundpreis und die Steuern angezeigt. Weitere Gebühren wurden nicht ausgewiesen. Es folgte ein mehrstufiger Buchungsvorgang, bei dem lediglich eine Gebühr als Ticket Ausstellungsgebühr bei Kreditkartenzahlungen in Höhe von 9,50 € sichtbar war. Kurz bevor der Buchungsvorgang abgeschlossen wurde, erschien auf dem Bildschirm die Behauptung, der Kläger hätte seine Kreditkartenzahl falsch eingegeben. Er rief daraufhin das entsprechende Fenster wieder auf ohne zu sehen, dass plötzlich eine Zusatzgebühr in Höhe einer „Servicfee" inklusive 19 % Mehrwertsteuer von 119,94 € eingepflegt wurde. Erst als der Buchungsvorgang abgeschlossen war, erschien plötzlich der Endpreis. Der Kläger stornierte daraufhin seine Reise und forderte den gesamten Reisepreis zurück, da mittlerweile seine Kreditkarte belastet war.

Die Firma Unister (Billigfluegde.de) wehrte sich gegen diesen Erstattungsanspruch und behauptete, dass kein wirksames Storno vorlege. Daraufhin erklärte unsere Kanzlei die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung und einem darauf resultierenden Irrtum. Unister bot an, nur die Servicegebühren zu erstatten. Der Kläger entschloss sich zu kämpfen.

Demzufolge wurde Klage erhoben. Die Klage wurde vom Gegner anerkannt.

Gebühren müssen für die Buchenden eindeutig nachvollziehbar sein

Die Firma Billigfluege.de ist in der letzter Zeit vermehrt in die Schlagzeilen geraten, da bei ihren Buchungen die Endpreise nicht klar angegeben sind. Es setzt sich die verbraucherschützende Rechtsprechung fort, dass der Besteller eine klare Transparenz über die Gesamtkosten seiner Reise erwarten kann. Auch ist relativ schwer nachvollziehbar, was Fantasiegebühren wie die „Servicefee" auf der Rechnung zu suchen haben. Wenn sich die Firma Billigfluege.de ihre Dienste bezahlen lassen will, kann sie dies doch eindeutig als „Vermittlungsprovision" bereits offen beim angegebenen Endpreis kalkulieren.

Unsere Kanzlei hat auch bei Konkurrenten von Billigfluege.de mehrere gleichartige Flüge gebucht, hier wurden diese Richtlinien eingehalten. Die Preisunterschiede waren erheblich.

Tipp für Buchende

Während des Buchungsvorganges sollte genau auf die jeweiligen Anzeigen geachtet werden. Der Blick zu anderen Anbietern lohnt sich. Doch Vorsicht: Wer die Möglichkeit hat, Zusatzleistungen zu buchen, die als solche auch erkennbar sind, muss diese in der Regel auch bezahlen. Wer also eine Versicherung, ein Auto oder eine Tour dazu bucht, ist in der Pflicht. Der Anbieter kann auch während des Buchungsvorganges weitere Leistungen offerieren. Der Klick mit der Maus ist da wie eine Unterschrift. Allerdings lohnt es sich, gegen verschleierte Zusatzgebühren vorzugehen, wenn diese derart geschickt versteckt werden, dass sie auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Eine Klage lohnt sich. Wir beraten Sie gerne.