Zitatrecht: Wenn Künstler von Zeitungen abgemahnt werden

Mehr zum Thema: Urheberrecht, Zitatrecht, Kritiken, Zeitungsartikel, Abmahnung, Künstler
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Aus dem Geben und Nehmen zwischen Journalisten, Verlagen, Künstlern und Kunsthäusern ist ein hartes Geschäft geworden - der Ton zwischen den Akteuren wird immer ruppiger

Internetabmahnungen scheinen ein profitables Geschäft geworden zu sein. Wurden bislang meist ahnungslose Nutzer des World Wide Web abgemahnt, scheint das Thema auch weitere Kreise zu ziehen. Die neuesten Opfer dieses Geschäftsmodells: die Künstler selbst.

Der öffentlich-rechtliche Gemeinschaftssender 3sat berichtet in einem Beitrag von Peter Schöne, einem Bariton an verschiedenen Opernhäusern Deutschlands. Vor Kurzem bekam er Post von der „Süddeutschen Zeitung“ – der Verlag verlangte 350 Euro für die Nutzung von drei Kritiken über sich auf seiner Homepage. Wesentlich „härter“ ging laut 3sat.de die Frankfurter Allgemeine Zeitung gegen den Sänger vor. Für sechs Kritiken aus den Jahren 2006 bis 2011 wollte die „FAZ“ rückwirkend 1800 Euro kassieren. Als Schöne einen Anwalt einschaltete, kam von der „FAZ“ der nächste Brief: Man habe festgestellt, dass die Artikel viel länger auf der Homepage waren. Nun wurden satte 2400 Euro fällig. Auch die Frankfurter Oper scheint es mit einer Forderung in Höhe von 7500 Euro getroffen zu haben.

„Bei dieser Gelegenheit musste ich lernen, was zitieren wirklich bedeutet“, zitiert 3sat den Bariton. Schöne hatte die Kritiken kommentarlos in seine Website eingebunden. Dies ist rein urheberrechtlich betrachtet nicht zulässig, so Fachanwalt für Urheberrecht Karsten Gulden, LL.M.. Man dürfe zwar durchaus aus Medien zitieren – müsse dann aber dieses Zitat verwenden, um seine eigene Meinung zu untermauern. „Das Zitat selbst darf in diesem Zusammenhang nicht alleine stehen“, so Rechtsanwalt Gulden.

Verlage und Journalisten unterschiedlicher Auffassung

Roland Gerschermann, Geschäftsführer der „FAZ“, rechtfertigte die Vorgehensweise mit der Begründung, immer mehr Nutzer im Netz würden sich mit fremden Federn schmücken. Der Verlag wolle die geistige Leistung nicht kostenlos im Internet verwertet wissen.

Auf Nachfrage des Opernsängers bei den Journalisten scheint diese Praxis bei den Urhebern selbst Bestürzung hervorzurufen. Denn seit Jahrzehnten kommen Kritiker in die Konzerte und die Künstler verwenden im Gegenzug die Kritiken. Die Journalisten, die die Zeitungsartikel verfassen, möchten auch ins Theater eingeladen werden und die Freikarten bekommen. Nun sehen die Autoren das Vertrauensverhältnis zwischen Zeitung, Kritiker und Künstler in Gefahr. Schöne musste am Ende insgesamt 1400 Euro an die Verlage zahlen.

Fazit:

Die Abmahnungen gegen die Künstler sind vom Urheberrecht gedeckt und offenbaren zugleich auf beschämende Weise die kommerzielle Triebfeder der Verlage, die die Kunst in den Schatten stellt. Insoweit stellt sich die Frage, wer sich hier mit fremden Federn zu schmücken versucht. 

Leserkommentare
von Benbulben am 02.10.2012 18:44:42# 1
Da solche Fälle ja sofort zum Lanfgericht gehen und der Streitwert entsprechend hoch angesetzt wird, haben da offensichtlich eine Reihe von Anwälten eine sehr ergiebige Einnahmequelle entdeckt und brauchen nicht mehr als Taxifahrer ihr Dasein fristen? Traurig, Traurig!
    
von Benbulben am 02.10.2012 19:19:23# 2
Ein einfacher Link ist aber immer noch erlaubt? Oder?
    
von Benbulben am 02.10.2012 19:37:47# 3
Soweit ich weiss, darf das Zitat nur im Original ,also nicht verfälscht oder zu stark gekürzt übernommen werden.
Aus meiner Website oder Forum wurden Textpassagen aus dem Zusammenhang gerissen, und verhonepipelt, dies ist aich nicht erlaubt!