Tauschbörse für Privatkopie genutzt

Mehr zum Thema: Urheberrecht, Filesharing, Abmahnung, Privatkopie, Sicherheitskopie, Kopierschutz, Film, DVD
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Besitze die DVD und habe mir per Filesharing eine Sicherheitskopie heruntergeladen. Ist das legal?

Frage: Ich habe einen Film in einer Tauschbörse runtergeladen, um unkompliziert eine Sicherheitskopie auf meinem Rechner zu haben. Die Original-DVD besitze ich auch, samt Quittung. Jetzt wurde ich abgemahnt wegen Urheberrechtsverletzung. Wie ist die Rechtslage?

123recht.de: Problem ist hier weniger der Download, denn der ist tatsächlich als zulässige Privatkopie zu werten, solange die heruntergeladene Version genau Ihrer DVD-Version entspricht. Keine Privatkopie liegt dagegen vor, wenn der heruntergeladene Film z.B. in HD ist, oder eine "extended Version", Ihre DVD aber nur die Standardversion abspielt.

Von 123recht

Man kann Ihnen aber wohl trotzdem eine Urheberrechtsverletzung vorwerfen, da Sie eine Tauschbörse nutzten: Denn sobald Sie darüber einen Film herunterladen, werden die Fragmente des Films gleichzeitig von Ihnen für andere verfügbar gemacht (Upload). Das ist ein unzulässiges Verbreiten im Sinne des Urheberrechts.

Frage: Wie kann ich mein Recht auf eine Kopie dann sonst durchsetzen? Die DVD hat einen Kopierschutz.

123recht.de: Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Privatkopie - diese wird lediglich geduldet und nicht geahndet. Sie dürfen den bestehenden Kopierschutz daher nicht mit entsprechenden Kopierprogrammen knacken. Das wäre als Umgehung des technischen Schutzes strafbar - auch wenn die strafrechtliche Verfolgung bei einer rein privaten Kopie ziemlich unwahrscheinlich ist. Ich vertrete die Meinung, dass Sie den Film auf ihrem Rechner abspielen und gleichzeitig aufnehmen dürfen. So entsteht eine Videoaufnahme des Films. Doch Vorsicht: Auch das wird von vielen juristischen Experten als illegale "Umgehung" abgesehen und ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.


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