Rechtssicherheit für WLAN- Betreiber

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Hamburg und Berlin Senate starten gemeinsam eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu stärken.

Die Hamburger und Berliner Senate starten gemeinsam eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu stärken. Diesen Beschluss hat der Berliner Senat am 04.09.2012 auf Vorlage des regierenden Bürgermeisters verabschiedet. Der Beschluss soll nun in den Bundesrat eingebracht werden. Nach Vorlage im Bundesrat soll die Bundesregierung zum Handeln veranlasst werden. Geprüft werden soll dabei, wie das Haftungsrisiko für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke beschränkt werden kann.

Nach Erklärung des Bürgermeisters Klaus Wowereit dient die Initiative dazu, eine möglichst umfassende Verfügbarkeit des Internets zu ermöglichen. „Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins. Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Nachbarschafts- und Funkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können“, so der Bürgermeister.

Die Haftung gewerblicher Access Provider ist im TMG geregelt. Neben Access Providern, deren Hauptgeschäft darin besteht, Nutzern einen öffentlichen Zugang zum Internet zu ermöglichen, halten aber auch Hotels und Gaststätten WLAN Anschlüsse als zusätzlichen Service für ihre Kunden bereit. Die Haftung dieser Betreiber für den missbräuchlichen Gebrauch des WLANS ist durch die Rechtsprechung nicht abschließend geklärt.

Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber als Störer. Die Störerhaftung birgt ein hohes Risiko für den Anschlussinhaber, da er für fremde Rechtsverletzungen einstehen muss. Dieses Risiko obliegt damit den Hotel- und Gaststättenbetreibern, die ihren Gästen einen WLAN Anschluss zur Verfügung stellen. Hinzu tritt der Umstand, dass die Streitwerte bei erfolgten Urheberrechtsverletzungen regelmäßig hoch sind. Von der Anwendung des § 97a UrhG, wonach der Streitwert auf 100 Euro reduziert werden kann wird bislang nur zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Die Bundesratsinitiative will daher klare und zumutbare Vorkehrungen festlegen, die bei dem Betrieb eines WLAN Anschlusses erfüllt werden müssen, um ein Haftungsrisiko des Anschlussinhabers auszuschließen.

Der Vorstoß der Senate ist begrüßenswert, da endlich eine klare Regelung gefunden werden muss, damit Hotels etc. nicht für einen zusätzlichen Service am Kunden abgestraft werden.

Leserkommentare
von avourneen am 06.09.2012 14:50:54# 1
Hallo,
m.E. wird nicht der Streitwert, sondern die Gebühr auf 100 € begrenzt.
Viele Grüße
T.D.
    
von Abmahnabzocke am 06.09.2012 15:07:18# 2
Es wird ja auch langsam Zeit, dass da mal Bewegung hinein kommt, allerdings sollte es auch gewährleistet sein, dass die Forderungen der Abmahnabwälte in ein vernünfigem Rahmen sind und nicht grundsätzlich die gewerbliche Nutzung vorgeworfen wird. Ansonsten bringt eine niedrigere Gebühr auch nichts. Da es kaum einer wagt sich gegen die abstrusen Forderungen gerichtlich zu wehren.http://www.facebook.com/AbmahnabzockeWirWehrenUns
    
von Hambarger am 07.09.2012 11:33:37# 3
Das ist aber schön, daß die «Sozial»-«Demokraten» das "fordern"... Wer war nochmal 1998-2005 im Bund an der Macht? Und: Hatte nicht rot-grün die deutsche Abmahmmafia™ überhaupt erst so richtig in Schwung gebracht? Mit 200.000 bis 800.000 (je nach Schätzung, es gibt ja keine Meldepflicht) Opfern pro Jahr? Vermittels einer gewissen Frau Abmahn-Zypries(SPD), die sich wohl sogar noch für künftige Aufgaben berufen fühlt. Diese bizarre Privatjustiz, deren Strafen -ah, Nein, "Kosten"- immer hübsch in privaten Taschen landen.. und zum Großteil de-fakto "verhängt" werden, ohne daß je ein ordentliches Gericht einen Blick darauf geworfen hätte. Und: Könnte es nicht sein, daß "Störerhaften" generell ein bizarrer Unsinn ist? Haften Baumärkte für Einbrüche, nur weil sie die Mittel bereitstellen? Haften Wasserwerke für Waterboarding im heimischen Folterkeller? Haften MBB und Heckler&Koch für die Folgen ihrer Produkte? Das wäre mal ein interessantes Konzept. Aber anscheinend ist einbrechen, foltern und morden, ja alles weniger schlimm als dieses pöhse, pöhse Internet, indem lupenreine Christ/Sozial-"Demokraten" doch immer wieder mit freier Meinungsäußerung konfrontiert werden. Die Piratenpartei fordert seit je her eine freien Zugang zum Internet. Wie er in anderen Ländern völlig selbstverständlich ist. "Sozialdemokraten" haben das immer noch nicht geschnallt, auch in dieser wabbeligen "Iniative" wollen sie die Haftung ja allenfalls (mit 1000 Haken und Ösen) "beschränken" und "regeln". Ich weiß schon wieder, wo das endet. Ich kann mich Jan Delay da nur anschliessen. Auch in der Wortwahl. http://heise.de/-1385880
    
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