Liegt gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtsverletzungen an Hörbüchern nach Ende der Verwertungsphase vor?

Mehr zum Thema: Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Verwertungsphase, gewerbliches, Ausmaß, Filesharing
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Das OLG Köln hatte darüber entschieden, wann eine Urheberrechtsverletzung (Filesharing) ein gewerbliches Ausmaß erreicht.

Im Zusammenhang mit dieser Frage wurde dargestellt, zu welchem Zeitpunkt die rechtlich relevante Verwertungsphase von Hörbüchern endet. Hörbücher der Harry-Potter-Serie waren im Rahmen einer Tauschbörse angeboten worden, woraufhin der Antragsteller zu Verfolgungszwecken die Bekanntgabe der IP-Adresse forderte.

Der Senat stellte jedoch fest, dass der Urheberrechtsverletzung kein gewerbliches Ausmaß zugrunde lag, da die Verwertungsphase bereits beendet war. Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch wurde demngemäß verneint.

Das OLG Köln orientierte sich bei der Urteilsfindung an den Verkaufszahlen, die einen Abschluss der Verwertungsphase zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung deutlich erkennen ließen. Nach der Veröffentlichung war eine erste Verwertungsphase mit Ende des Weihnachtsgeschäftes 2008 abgeschlossen. Mit der Neuauflage 2009 begann eine neue Verwertungsphase, die sich jedoch im Wesentlichen auf das Weihnachtsgeschäft 2009 beschränkte. Zum Filmstart im Oktober 2010 kam es zu einer dritten, jedoch deutlich schwächeren Verwertungsphase. Diese war zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung im Januar 2011 jedoch erneut abgeschlossen.

Im Urteil wurde auch der Umstand berücksichtigt, dass weiterhin eine Verwertung des Hörbuchs stattfindet, die in dieser Form allerdings nicht einem gewerblichem Außmaß gleichkommt. Nach Ende der rechtsrelevanten Verwertungsphase überwiegt das Recht auf Geheimhaltung der IP-Adresse, sodass das bestehen des Auskunftsanspruchs verneint wurde.