Haftung einer Tauschbörse wegen einer Urheberrechtsverletzung
Mehr zum Thema: Urheberrecht, TauschbörseMit Urteil vom 06.07.2010 entschied das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen: 1-20 U 8/10 ) zugunsten der Tauschbörse Rapidshare.
Die Tauschbörse haftet nicht für eine Urheberrechtsverletzung, die durch Nutzer von Rapidshare begangen wird. Die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer kann der Tauschbörse nicht zugerechnet werden.
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seit 2009
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Rechtsanwalt
Urheberrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht
Die Tauschbörse sei weder Täter noch Teilnehmer etwaiger Urheberrechtsverstöße. Das Gericht geht davon aus, dass die Mehrzahl der Nutzer von Tauschbörsen die Dienste zu erlaubten Zwecken nutzen.
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Naser Mansour
Berlin