Filesharing: BGH bejaht Auskunft über Nutzerdaten

Mehr zum Thema: Urheberrecht, Filesharing, Tauschbörse, Auskunftanspruch, Auskunft, Rechteinhaber, gewerblich, privat
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Ein Auskunftanspruch des Rechteinhabers besteht auch ohne gewerbliches Ausmaß

Wer urheberrechtlich geschützte Musik über eine Tauschbörse anbietet, muss mit der Identifizierung seiner Person durch den Rechteinhaber rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass der Anspruch auf Herausgabe auch bei einmaligem Verstoß grundsätzlich besteht.

Konkret ging es um einen Song von Xavier Naidoo, der von einem Nutzer auf einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Vorinstanzen hatten die Herausgabe der persönlichen Daten noch abgelehnt, da sie kein gewerbliches Ausmaß erkennen konnten.

Laut BGH kommt es darauf aber nicht an. Der Rechteinhaber hat gegen jeden Verletzer einen Anspruch auf Schadenersatz und Unterlassung. Auch wenn kein gewerbliches Ausmaß zu erkennen ist, müssen Provider daher grundsätzlich Auskunft über den Rechtsverletzer geben. (Az. I ZB 80/11)


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