Wieder Abmahnungen im großen Stil von diversen Kanzleien wegen Filesharing unterwegs

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Vorsicht vor der beigefügten Unterlassungserklärung

Neues von Waldorf, Kornmeier, FAREDS und WeSaveYourCopyRights

Derzeit werden wieder sehr viele Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing abgemahnt. An vorderster Front für die Rechte der Medienindustrie kämpfen dabei die für ihre Massenabmahnungen bekannten Kanzleien Waldorf Frommer (München), FAREDS (Hamburg), Kornmeier & Partner (Frankfurt), WeSaveYourCopyRights (Frankfurt), Bindhardt Fiedler Zerbe (Linden) und Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel.

Folgende Abmahnungen wurden mir in den letzten Tagen vorgelegt:

Andreas Schwartmann
Partner
seit 2004
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel: 022164009611
Tel: 024213884576
Web: http://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Kaufrecht, Zivilrecht, Gebührenrecht
  • Die Atzen - Party (Ich will abgehen) (FAREDS)
  • Stefanie Heinzmann - Diggin in the dirt (FAREDS)
  • Shades of Grey - Gefährliche Liebe, Buch von E.L. James (Waldorf Frommer)
  • Shades of Grey - Geheimes Verlangen, Buch von E.L. James (Waldorf Frommer)
  • Melouria - How do you do! 2012 (FAREDS)
  • Glasperlenspiel - Freundschaft (FAREDS)
  • David Guetta - She Wolf, feat. Sia (Kornmeier & Partner)
  • R.I.O. feat. U-Jean - Summer Jam (WeSaveYourCopyrights)
  • Culcha Candela - Von Allein (Bindhardt, Fiedler, Zerbe)
  • The Cold Light of Day, Film (Waldorf Frommer)
  • Abraham Lincoln Vampirjäger, Film (Waldorf Frommer)
  • Zipper, Software (RA Schroeder)

Den Abmahnungen ist gemein, dass dem betroffenen Empfänger vorgeworfen wird, über seinen Internetanschluss das jeweils genannte urheberrechtlich geschützte Werk öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz verlangt. In allen Fällen wird den Betroffenen eine vermeintlich reduzierte pauschale Schadensersatzzahlung vorgeschlagen, die von 400 bis 956 EUR reicht.

Betroffene sollten die beigefügte, vorbereitete Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnen, da damit erhebliche Rechtsnachteile verbunden sein können. Stattdessen sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden, da in der Regel knapp bemessene Fristen laufen, bei deren Nichtbeachtung eine teuere gerichtliche Klärung droht. Durch eine kundige anwaltliche Vertretung können bei Kenntnis der neuesten Rechtsprechung die Folgen der Abmahnung in der Regel deutlich abgemildert werden.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Robert-Perthel-Str. 45, 3. Etage
50739 Köln

Büro: 022164009611

E-Mail: rechtsanwalt@schwartmann.de
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