Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden Abmahnungen für den Film "Wolverine: Weg des Kriegers"

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Seit einigen Jahren spricht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen im Auftrag von großen Medienunternehmen wie etwa 20th Century Fox, Sony Music, Constantin Film, Tele München oder Bastei Lübbe aus.

Erst kürzlich hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte einen weiteren Gerichtsbeschluss vor dem Landgericht Köln erwirkt, der den Provider, in diesem Falle die Deutsche Telekom AG, dazu verpflichtet, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Auskunft über die Namen und Adressdaten der Kunden zu erteilen, über deren Anschluss das urheberrechtlich geschützte Werk "Wolverine: Weg des Kriegers" angeblich illegal heruntergeladen bzw. anderen Teilnehmern einer Internettauschbörse zum Download angeboten worden sein soll. All diese Anschlussinhaber werden nun nacheinander von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt. Der Abmahnung beigefügt ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zudem soll der abgemahnte Anschlussinhaber doch bitteschön stolze 1.028,00 EUR an Schadensersatz und Kostenerstattung an die Gegenseite überweisen.

Nicht selten fallen die abgemahnten Anschlussinhaber angesichts dieser Anschuldigungen und horrenden Forderungen aus allen Wolken. Dies insbesondere, wenn tatsächlich nicht sie selber, sondern allenfalls Dritte, wie etwa Familienangehörige, Ehepartner oder Mitbewohner, die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen haben können. Viele der abgemahnten Anschlussinhaber wissen nicht einmal was ein P2P-Netzwerk ist, geschweige denn, wie ein solches funktioniert. Dem abgemahnten Anschlussinhaber stellen sich nach Erhalt der Abmahnung zahlreiche Fragen.

Jörg Halbe
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Was soll ich bei Erhalt einer Abmahnung wegen vorgeblichen Filesharings tun?

Ruhe bewahren und durchatmen. Rufen Sie nicht die abmahnenden Rechtsanwälte an. Geben Sie keine eigenen Erklärungen, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form, gegenüber den abmahnenden Anwälten ab. Unterschreiben Sie insbesondere nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Leisten Sie auch keine Zahlung an die Gegenseite. Kontaktieren Sie stattdessen innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt, der sich mit der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen auskennt.

Was kann ein Rechtsanwalt für mich tun?

Ein Rechtsanwalt, der sich mit Filesharing-Abmahnungen auskennt, wird für Sie und in Ihrem Namen zur Vermeidung einer ansonsten drohenden einstweiligen Verfügung sowie zur Minimierung des Prozesskostenrisikos höchst vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die ausschließlich den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch erfüllt, ansonsten aber kein Schuldanerkenntnis beinhaltet und keine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder Kostenerstattung begründet. Die Angelegenheit hat sich dann insoweit bereits erledigt. Insbesondere wird die Gegenseite keine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht gegen Sie erwirken können. Zudem sind Sie bei entsprechender Ausformulierung der modifizierten Unterlassungserklärung vor weiteren Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen anderer Titel aus ihrem Rechtekatalog geschützt.

Abhängig von den Umständen des Einzelfalls wird ein Rechtsanwalt, der sich mit der Bearbeitung von Filesharing-Abmahnungen auskennt, die dann noch offenen Zahlungsansprüche der Gegenseite mit einem Begleitschreiben als unbegründet zurückweisen. Dies insbesondere dann, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber seiner so genannten sekundären Darlegungslast nachkommt, er also darlegen kann, dass nicht er selber, sondern allenfalls ein von ihm nicht namentlich zu benennender Dritter für die behauptete Urheberrechtsverletzung, infrage kommt. Ist der Anschlussinhaber in der Vergangenheit zudem seiner Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, ist die Abmahnung zu Unrecht erfolgt. Schadensersatzansprüche scheiden zwingend aus. Dem abmahnenden Rechteinhaber sind nur die Kosten für eine berechtigte Abmahnung zu erstatten. Eine Klage des abmahnenden Rechteinhabers auf Schadensersatz und Kostenerstattung hat in diesem Falle keine Aussicht auf Erfolg. Demzufolge sollte der abgemahnte Anschlussinhaber der Forderung auf Zahlung auch nicht außergerichtlich nachkommen.

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