Waldorf Frommer Abmahnung "Feuchtgebiete" für Majestic Film

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Feuchtgebiete, Unterlassungserklärung, Abmahnung, Filesharing, Schadensersatz
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Die Majestic Film GmbH fordert Unterlassungserklärung und macht Vergleichsangebot in Höhe von € 1028,00

Die Kanzlei Waldorf Frommer nimmt im Auftrag der Majestic Film GmbH Anschlussinhaber auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der illegalen Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p, bittorrent). Dabei handelt es sich konkret um den auf dem Roman von Charlotte Roche basierenden Kinofilm:

"Feuchtgebiete" des Regisseurs David Wnendt.

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatzanspruch

Durch die Tathandlung sei die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden und ihr damit Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Geschädigten daneben und unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei, zustünden.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Dabei ist dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zudem wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ersatzansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung", wie man sich generell verhalten sollte.

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