Waldorf Frommer Abmahnung: "A$AP ROCKY - Long.Live.A$ap (Deluxe Edition)" für Sony Music

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Unterlassungserklärung, Abmahnung, Urheberrechtsverletzung, Filesharing, A$AP
4,67 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Richtiges Verhalten nach erhalt eines Abmahnschreibens wegen Filesharing in Tauschbörsen

Es häufen sich derzeit Berichte über Abmahnungen wegen des Musikalbums:

"Long.Live.A$ap (Deluxe Edition)" von A$AP ROCKY im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Abmahnung sollte immer anwaltlich geprüft werden

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt. Der BGH hat im Fall "BearShare" (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haften, wenn sie keine Kenntnis von der Rechtsverletzung haben. In diesem Fall haftet dann allerdings dieses Familienmitglied selbst.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie also nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Bei Filesharing von Samplern droht Abgemahnten weitere Folgeabmahnungen

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich einzelne Musiktitel oft auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations wie z. B. "Bravo Hits" oder sogenannten "German Top 100 Single Charts" Containern befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch mehrere Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zunehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Daniel Sebastian: "ATB Contact" im Auftrag der DigiRights Administration GmbH
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Sasse & Partner: "I, Frankenstein" im Auftrag der Splendid Film GmbH
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Waldorf Frommer: "Man of Steel" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
Urheberrecht - Abmahnung FAREDS Abmahnung wegen "Transcendence" für die Tobis Film