Urmann und Collegen, RedTube, Streaming und co. : Droht bereits nächste Woche eine neue Abmahnwelle?

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Rechtsanwalt Urmann hat Andeutung auf nächste große Abmahnwelle gemacht, die bereits nächste Woche starten könnte.

Fast täglich erscheinen in den Medien neue Nachrichten im Zusammenhang mit der Rechtsanwaltskanzlei U + C und Streaming-Abmahnungen. Zur Erinnerung: Anfang Dezember 2013 mahnte die Rechtsanwaltskanzlei U + C aus Würzburg mehrere tausend Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Streaming von Videos über die Erotikvideoplattform RedTube ab.

Gleich nach Beginn der Abmahnwelle hatte die Kanzlei U+C darauf hingewiesen, dass die Abmahnungen der RedTube-Nutzer im Auftrage von The Archive AG aus der Schweiz nur ein Testballon sei.

Danjel-Philippe Newerla
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
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Nun könnte es langsam ernst werden. So hat Rechtsanwalt Urmann in einem Interview gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung verlautbart, dass es "nächste Woche wieder stressig werde". Dieses könnte auf eine neue Abmahnwelle hindeuten. Ob etwas hinter diesen Andeutungen steckt, werden die nächsten Tage und Wochen zeigen.

Sollte Urmann seine Ankündigungen wahr machen, wäre also mit einer Abmahnwelle zu rechnen, die durchaus die Ausmaße der ersten RedTube-Abmahnwelle von Anfang Dezember 2013 erreichen könnte. Es bleibt also weiterhin abzuwarten, ob Rechtsanwalt Urmann seine Andeutungen in die Tat umsetzt.

Für den Fall einer weiteren Streaming-Abmahnwelle gelten im Prinzip die gleichen Verhaltensempfehlungen wie bei der ersten Abmahnwelle (RedTube/ The Archive AG):

1. Nicht die Gegenseite kontaktieren!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Keine vorschnelle Zahlung an die Gegenseite!

4. Fristen einhalten!

5.Vor Ablauf der Frist einen auf Abmahnungsabwehr spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten (z.B. auch wegen Filesharing / Tauschbörsennutzung im Internet), können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.

Mein oberstes Ziel: Sie zahlen nichts oder zumindest so wenig wie möglich an die Abmahner.

 

Sie kommen nicht aus Bremerhaven? Das ist kein Problem, meine Kanzlei ist bundesweit tätig.

Gerne können Sie mich völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch kontaktieren, damit wir Ihren ganz persönlichen Fall besprechen können. Bei dieser Gelegenheit kläre ich Sie auch gerne über die Kosten meiner Beauftragung auf. Hierbei biete ich günstige Pauschalpreise an.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
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