Und immer wieder Waldorf Frommer: Abmahnung "Sams im Glück" (Film)

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt den Film "Sams im Glück" für die Universum Film GmbH ab

Die Abmahnung aus diesem Ratgeber stammt von einer der größten Abmahnkanzleien in Deutschland, den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München. Abgemahnt wird für die Universum Film GmbH und zwar der Film "Sams im Glück".

Was wollen die Abmahner?

Die Abmahner verfolgen behauptete Urheberrechtsverstöße.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dabei wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und pauschal 1028.- € an die Abmahnanwälte zu zahlen.

Wie soll ich im Falle einer Abmahnung reagieren?

Bitte unterschreiben Sie weder die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung noch zahlen Sie anstandslos die geforderten 1028.- €.

Zunächst müsste geprüft werden, ob Sie überhaupt im urheberrechtlichen Sinne verantwortlich sind. Dann und nur dann sollten Sie eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben.

Fristen beachten!

Sofern eine Prüfung Ihres Falles ergibt, dass Sie keine Urheberrechtsverletzung begangen haben und Sie auch nicht aus anderen Gründen (z.B. Störerhaftung) urheberrechtlich verantwortlich sind, bräuchten Sie gar nicht auf das Abmahnschreiben reagieren.

Sollten die Abmahner aber leider im Recht sein, müßten Sie innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben, um zu verhindern, dass gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Nach fristgerechter Abgabe der abgeänderten Erklärung müßten dann nur noch die Anwaltskosten ausgehandelt werden, um den Fall abschließend und vor allem außergerichtlich zu erledigen.

4. 1 x 1 bei Abmahnungen

1. Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!

2. Die beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Fristen beachten!

4. Vor Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen!

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mein oberstes Ziel ist es, dass Sie zusammen mit meinen Anwaltskosten weniger an die Abmahner zahlen müssen, als diese ursprünglich von Ihnen verlangt haben. Erfahrungsgemäß lässt sich dieses Ergebnis in den meisten Fällen erreichen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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