The Last Stand - Abmahnung von Sasse und Partner

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Hamburger Kanzlei fordert € 800,00 für Filesharing über Internet-Tauschbörsen

Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt für die Splendid Film GmbH wegen Filesharings des Films „The Last Stand“ ab.

Wie regiere ich als Abgemahnter auf „The Last Stand"?

Zunächst gilt: Ruhe bewahren. Bitte unternehmen Sie nichts selbst und beauftragen Sie auch nicht Ihren „Hausanwalt" mit einer Sasse und Partner Abmahnung, sofern er auf der hochkomplexen Materie des Urheberrechts keine ausgewiesene Erfahrung hat. Hier werden zu viele Fehler gemacht, die anschließend nicht reparabel sind.

Ist die „The Last Stand“-Abmahnung Abzocke?

Der geforderte Betrag, der sich aus Schadensersatz für die Mandantin, Anwaltskosten, Ermittlungskosten und fiktiven Lizenzgebühren zusammensetzt, ist nicht zu beanstanden. Ein von Sasse & Partner eingeschaltetes IT-Unternehmer kann belegen, dass tatsächlich der Upload von The Last Stand auf einer Tauschbörse, wie z.B. eMule, durchgeführt wurde. Illegales Filesharing ist eine Urheberrechtsverletzung. Die alles entscheidende Frage lautet nun: Wer ist für das Tauschangebot verantwortlich? 

Haftet der Anschlussinhaber immer als Verantwortlicher?

Nein! Sobald im Haushalt des Abgemahnten mehrere als Täter in Betracht kommen, ist die vermutete Täterhaftung entkräftet. Eine Rekonstruktion des Tattages ist jetzt unerlässlich. Hat der Lebenspartner versehentlich etwas eingestellt? Hatten Sie Gäste, die Ihren Anschluss nutzen? Haben Ihre Kinder am Laptop gespielt? Hatten Sie Besuch mit einem Smartphone im Haus? Wer selbst nicht Täter war, kann allenfalls als Störer haften. Hat der Betroffene, durch Verbot jeglicher Uploads seine Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt, kann auch die Störerhaftung entfallen. 

Wie soll man gegen die Abmahnung von Sasse und Partner vorgehen?

Klären Sie zunächst ob Sie Täter, Störer, oder lediglich zu Unrecht Abgemahnter sind und konsultieren Sie anschließend einen Spezialanwalt. Vor allem aber: Nehmen Sie keinen Kontakt mit Sasse & Partner auf und geben Sie auf keinen Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Vor allem letztere wird von Kollegen mit anderen Tätigkeitsschwerpunkten oft empfohlen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig. Haben Sie sie erst einmal losgeschickt ist bereits ein irreparabler Schaden entstanden.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Ziel einer Verteidigung ist es, den Anspruch zu überprüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. 

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise
  • Über 17.000 Abmahnungen

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.

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