The Cabin in the Woods - Abmahnung Waldorf Frommer

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Münchner Kanzlei geht gegen Filesharer von Film vor

Momentan versendet die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „The Cabin in the Woods". 

Was wirft Waldorf Frommer dem Abgemahnten vor? 

Dem betroffenen Anschlussinhaber wird in den mit "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" vorgeworfen den 2012 erschienen Spielfilm „The Cabin in the Woods"  auf einer Online-Tauschbörse weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dabei muss nicht wissentlich ein Upload erfolgt sein. Durch das Downloaden einer Datei von einer Online-Tauschbörse werden gleichzeitig anderen Nutzern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zum Herunterladen angeboten. Auch dies genügt für eine Urheberrechtsverletzung. 

Waldorf Frommer fordert im Namen der Universum Film GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von € 815.

Wie soll ich auf die „The Cabin in the Woods“-Abmahnung reagieren?

Auf keinen Fall sollten Sie sich zu voreiligen Handlungen hinreißen lassen, durch die Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Mithilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts sollten Sie die geltend gemachten Ansprüche prüfen. Die Voraussetzung für jegliche von Waldorf Frommer behaupteten Ansprüche gegen Sie ist, dass Sie verantwortlich sind. Verantwortlich ist nur, wer selbst Täter war oder einem Dritten, der den Anschluss ebenfalls nutzt, versäumt hat, Filesharing zu untersagen oder andere Prüfungsmaßnahmen durchzuführen. In der zweiten Variante haftet der Abgemahnte als Störer. Erörtern Sie unbedingt die Sach- und Rechtslage mit einem Spezialanwalt, um eine der Konstellation Ihres Einzelfalls entsprechende Verteidigung auszuarbeiten. 

Soll ich die beigelegte Unterlassungserklärung in der „The Cabin in the Woods" - Abmahnung abgeben, wenn ich hafte?

Häufig bestehen die Ansprüche gar nicht bzw. nicht in der geforderten Höhe. Sie sollten davon absehen die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, denn diese beinhaltet stets ein Schuldeingeständnis. Oft enthält sie für den Abgemahnten nachteilige Klauseln und ist zu weitgehend. Die Unterlassungserklärung müsste zunächst von einem fachkundigen Anwalt zu Ihren Gunsten modifiziert werden, um sie auf die nötigsten Angaben zu beschränken. Von der Verwendung eines Musters aus dem Internet, welches die Besonderheiten des Einzelfalls nicht berücksichtigt, ist abzuraten. 

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage Ihres Einzelfalles, insbesondere, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de

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