Serie "The Americans" - € 469,50 Abmahnung von Waldorf Frommer

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Kanzlei verfolgt Filesharing der ersten Staffel über Tauschbörsen

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt für die Firma Twentieth Century Fox derzeit Abmahnungen wegen Filesharing der Serie „The Americans, Staffel 1“ über Tauschbörsen. 

Die US-amerikanische Serie „The Americans“ spielt in den 1980er Jahren und handelt von den zwei KGB-Spionen Elizabeth und Phillip Jennings, gespielt von Keri Russell und Matthew Rhys, die sich in einer Vorstadt von Washington D.C. als glücklich verheiratetes und ganz normales Ehepaar ausgeben. Auf Tauschbörsen ist die Serie äußerst beliebt. 

Handelt es sich bei der „The Americans“-Abmahnung um Betrug?

Eines von der Kanzlei Waldorf Frommer hinzugezogenes IT-Unternehmens kann Hinweise dafür liefern, dass ein Upload über den Anschluss des Abgemahnten der 1.Staffel von „The Americans“ durchgeführt wurde. Da der Nachweis in den meisten Fällen tatsächlich erbracht werden kann, sollten Sie als Betroffener die Abmahnung von Waldorf Frommer ernst nehmen. 

Was muss ich gegen die „The Americans“-Abmahnung tun?

Zunächst einmal Ruhe bewahren und herausfinden, wer den Upload durchgeführt hat. Der Anschlussinhaber haftet bei Filesharing nicht automatisch! Die Frage ist, ob er Verantwortlicher ist. 

Verantwortlich sind nur der Täter und der Störer. Haftet der Anschlussinhaber als nachweislich als Täter muss er eine Unterlassungserklärung abgeben die geforderten € 469,50, die sich aus € 169,50 an Anwaltsgebühren und € 300,00 Schadensersatz zusammensetzen, bezahlen. War er lediglich Störer muss er nur eine sehr eingeschränkte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Eine Störerhaftung liegt jedoch nur vor, wenn Dritte die den Anschluss „The Americans“ zum Tausch angeboten haben, ohne dass der Anschlussinhaber sie im Vorfeld gebeten hat, dies zu unterlassen.

Sind Sie weder Täter noch Störer, zahlen Sie nichts und geben auch keine Unterlassungserklärungen ab. 

Ich bin nicht verantwortlich. Soll ich rechtlich gegen die „The Americans“-Abmahnung vorgehen?

Sie sollten auf jeden Fall handeln, andernfalls geht die Abmahnkanzlei davon aus, dass Sie verantwortlich sind. Vertrauen Sie Ihren Fall einem Spezialanwalt an. Die Anwaltskanzlei Hechler warnt ausdrücklich vor Ratschlägen von Verbraucherzentralen, Rechtsschutzversicherungen und Anwälten, denen die sehr komplexe Materie des Urheberrechts nicht vertraut ist. Meist raten diese pauschal zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“. Lädt dann tatsächlich eines Tages jemand etwas von seinem Anschluss hoch, zählt das als Wiederholungsfall. Anschließend kann das Strafen von bis zu € 5.000 nach sich ziehen. 

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls. Wir können Ihnen optimal helfen und bieten Ihnen:

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