Teil 6: Abmahnung oder Rechnung von Getty Images erhalten?

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Teil 6: Abmahnung oder Rechnung von Getty Images erhalten?

Verlässt sich Getty Images ein wenig zu sehr auf die automatisierten Recherchen des PicScout-bots und prüft die gelieferten Ergebnisse nicht mehr manuell auf Plausibilität nach?

Diese Frage stellt sich angesichts des nachfolgenden Falles, den der Verfasser dieses Artikels in seiner anwaltlichen Beratungspraxis hat begleiten dürfen:

Ein Mandant wurde zunächst durch das „licence compliance team“ von Getty Images angeschrieben und zur Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von EUR 1.754,50 aufgefordert, weil er auf seiner Internetseite ein unlizenziertes Bild verwendet haben soll.

Der Haken an der Sache: dem Mandanten war die beanstandete Internetseite vollkommen unbekannt. Eine DENIC-Abfrage ergab dann auch, dass Inhaber der Domain und gleichzeitig der „admin-c“ nicht etwa der Mandant, sondern ein „Herr X“ war.

Der Mandant antwortete Getty Images daher nicht auf das Rechnungsschreiben. Es kam, wie es kommen musste: die in München ansässige Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte übersendete dem Mandanten im Auftrage von Getty Images eine urheberrechtliche Abmahnung, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Erteilung der Auskunft, wie lange der Mandant das Bild genutzt und woher er es bezogen hatte.

Daraufhin wurde der Verfasser dieses Artikels mit der Vertretung in der Angelegenheit beauftragt. Dieser stellte nun einige leicht zugängliche Recherchen an, die folgendes Bild ergaben: im Impressum der Website war der Mandant zwar - warum auch immer, vermutet werden kann hier nur ein Scherz durch Dritte - angegeben worden. Die im Impressum genannte Telefonnummer jedoch war - dies ergab eine einfache Datenbankabfrage im Internet - auf den wahren Betreiber der Homepage, Herrn X, zugelassen.

Mit den Ergebnissen dieser Recherche konfrontiert, gaben nun auch die Rechtsanwälte Waldorf nach und schrieben zurück:

,

in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihr Schreiben vom 21.04.2008 sowie unser Telefonat vom heutigen Tag.

Unsere Mandantschaft wird die gegenüber Herrn … geltend gemachten Ansprüche nicht aufrechterhalten und sich statt dessen an den Domaininhaber halten.“

Es stellt sich jedoch die berechtigte Frage, warum Getty Images alleine auf die Angaben in der Anbieterkennzeichnung einer Website vertraut, welche Der PicScout-bot als screenshot aufnimmt und nicht zusätzlich eine leicht zugängliche Recherche bei der DENIC ausführt, um sicherzustellen, dass auch der richtige Anspruchsgegner angeschrieben wird.

Denn letztlich hat niemand einen Einfluss darauf, ob und wenn er ohne sein Wissen im Impressum einer Website als deren Betreiber genannt wird und sei es nur, weil sich andere Personen ihrer Haftung entledigen wollen. Eine Abfrage der DENIC-Datenbank bringt dagegen den in jedem Fall verantwortlichen Domaininhaber zutage.

Allen Angeschriebenen und Abgemahnten ist angesichts dieses Beispiels zu raten, sich zunächst zu vergewissern, dass sie als richtiger Anspruchsgegner auch tatsächlich in Frage kommen.

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