Teil 3: Abmahnung oder Rechnung von Getty Images erhalten ?

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Bildagentur
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Teil 3: Abmahnung oder Rechnung von Getty Images erhalten ?

Die amerikanische Bildagentur Getty Images hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Rechnungen wegen unberechtigter Bildnutzung verschickt, oft gefolgt von einer Abmahnung der Kanzlei „Waldorf Rechtsanwälte“ aus München für den Fall, dass auf die Rechnung nicht reagiert wird.

In vielen Fällen berichten die Mandanten dem Autor, dass sie ihre Website nicht selbst erstellt, sondern die komplette Planung, Konzeption und Gestaltung der Internetpräsenz auf eine Werbeagentur oder einen Webdesigner übertragen hätten. Neben der Programmierung der Website werden oft auch die grafische Gestaltung sowie die Beschaffung und Einbindung geeigneten Bildmaterials beauftragt.

Nicht wenige Webdesigner übernehmen das Bildmaterial jedoch offenbar schlicht aus dem Internet (auch als „Bilderklau“ bekannt), ohne ausreichende Lizenzen zu erwerben oder versäumen die Beschaffung entsprechender Nutzungsrechte für ihren Auftraggeber versehentlich.

Es stellt sich dann oftmals die Frage, ob der Webdesigner zum Schadensersatz verpflichtet ist und für die Kosten der Abmahnung und die Zahlung der Lizenzgebühren aufkommen muss.

Der Vertrag über die Erstellung einer Website (Webdesignvertrag) beinhaltet eine Vereinbarung über die entgeltliche Herstellung eines geistigen Werkes.
Geschuldet ist im Regelfall die komplette textliche und bildliche Darstellung und damit die Lieferung eines fertigen und nutzbaren Ergebnisses. Der Webdesignvertrag ist daher im Regelfall als Werkvertrag zu qualifizieren.

Zu den Hauptpflichten aus diesem Werkvertrag gehört, dass der Webdesigner die Herkunft sämtlichen Text- und Bildmaterials, welches er in die Homepage einbindet, klärt und sicherstellt, dass dieses Material keine fremden Urheberrechte verletzt. Der Webdesigner muss daher bei fremden Texten und Bildern ein entsprechendes Nutzungsrecht (auch „Lizenz“ genannt) für den Auftraggeber erwerben. Denn dieser verlässt sich darauf, dass er die Homepage so nutzen kann, wie sie ihm vom Webdesigner als Ergebnis seiner geistigen Schaffenskraft präsentiert wird.

Diese Pflichten verletzt ein Webdesigner, der Text-/Bildmaterial auf einer Homepage einbindet, ohne zuvor entsprechende Nutzungsrechte für den Auftraggeber zu erwerben.

Für den Fall, dass man den Erwerb von Nutzungsrechten nicht als Hauptpflicht qualifizieren möchte, müsste ein Webdesigner seinen Auftraggeber zumindest darauf hinweisen, dass er sich nicht um einen Erwerb dieser Nutzungsrechte gekümmert hat. Denn dann könnte sich der Auftraggeber selbst hierum bemühen.
Ohne einen entsprechenden Hinweis ist sich dieser regelmäßig gar nicht im Klaren darüber, dass er sich wegen der Verletzung fremder Urheberrechte schadensersatzpflichtig macht.

Bei der ersten Beauftragung eines Webdesigners ist es bereits aus Gründen der Beweissicherung geboten, die gegenseitigen Rechte und Pflichten in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten, damit im Streitfall keine Unklarheit darüber herrscht, womit der Webdesigner eigentlich beauftragt war.

Sinn machen vor allem die Aufnahme der Beschreibung des Vertragsgegenstandes und der einzelnen Vertragsphasen mit entsprechender Pflichtverteilung, eine angemessene Freistellungsklausel für den Fall der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien Dritter, Regelungen zur urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumung, Vergütung, Abnahme, Zahlung, Leistungszeit, Kündigung, Gewährleistung und Haftung.

Es lohnt sich daher immer zu überprüfen, ob die mit der Erstellung der Website beauftragte Person bei einer Abmahnung durch Getty Images erfolgreich für die entstandenen Kosten in Regress genommen werden kann. Der Abgemahnte sollte sich hierzu anwaltlicher Hilfe bedienen.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung oder Rechnung von Getty Images erhalten?
Urheberrecht - Abmahnung Teil 2: Abmahnung oder Rechnung von Getty Images erhalten ?