Streitwerte bei unberechtigter Verwendung von Artikelfotos auf Ebay gedrosselt

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Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung zu einer realistischen Streitwertbestimmung im Urheberrecht beigetragen

Was den Gegenstandswert einer Urheberrechtsverletzung an einem Foto angeht, ist sich die Rechtsprechung seit jeher uneinig. Bei vielen Gerichten lässt sich aber die Tendenz erkennen, die bislang akzeptierten Gegenstandswerte von teilweise mehreren tausend Euro pro Foto deutlich zu beschränken.

Einen weiteren begrüßenswerten Beitrag in diese Richtung hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm getan. In einer neueren Entscheidung hat das OLG den Streitwert einer unberechtigten Verwendung eines Fotos auf Ebay auf 900.- € festgesetzt (OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12).

Danjel-Philippe Newerla
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Aus meiner Sicht stellt diese Entscheidung einen weiteren wichtigen Schritt dar, um der überzogenen Forderung von Anwaltskosten und sonstigen mit der Abmahnung verbundenen Gebühren entgegenzutreten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen der (behaupteten) Verletzung von Urheberrechten an einem Foto erhalten haben, können Sie mich sehr gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
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