Serie „The Crazy Ones": Abmahnung der RAe Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox

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Gegenstand des Schreibens ist der Vorwurf des illegalen Filesharings in Tauschbörsen

Wieder einmal sind die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer von der Twentieth Century Fox beauftragt, Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Gegenstand der Abmahnungen ist die US-amerikanische Single-Camera-Comedy „The Crazy Ones“ von David E. Kelley, dem Erfinder von "Ally McBeal" und "The Practice".

Den Empfängern dieser Abmahnungen wird vorgeworfen, für ein Herunterladen einer Folge dieser Fernsehserie und einen anschließenden Upload auf ein Filesharingnetzwerk verantwortlich zu sein.

Die Anwälte verlangen von den Abgemahnten in Vertretung für Ihre Auftraggeber innerhalb einer sehr kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen "Vergleichsangebots" in Höhe von 469,50 € für den Download/Upload nur einer Folge der ersten Staffel.

Wenn Sie eine solche Abmahnung im Briefkasten vorgefunden haben, so

− ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall und beachten die gesetzte Frist

− nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf

− Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung

− nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor

− holen Sie sich anwaltlichen Rat ein

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer das Abmahnschreiben am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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