Sasse & Partner Abmahnung: "Kein Tag ohne Unglück"” (The Walking Dead, 1. Folge, 4. Staffel)

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Die WVG Medien GmbH fordert Unterlassungserklärung und macht Vergleichsangebot

Sind auch Sie Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg geworden und fragen sich nun, wie Sie sich am besten verhalten sollten?

Eine Menge Internetnutzer stellen sich diese Frage. Und täglich kommen weitere hinzu. Denn die Kanzlei Sasse & Partner verschickt eine Vielzahl an Abmahnschreiben an Anschlussinhaber. In den Schreiben wird Ihnen vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Internettauschbörse (p2p) unerlaubt zur Verfügung gestellt zu haben. Die Schreiben erfolgen dabei im Auftrag des durch den behaupteten Verstoß geschädigten Rechteinhabers. Dieser macht infolge der Verletzungshandlung ihm entstandene Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung geltend.

Berichten zufolge wurde im Auftrag der WVG Medien GmbH die Folge

"Kein Tag ohne Unglück"” der Serie The Walking Dead (1. Folge, 4. Staffel) des Autors Frank Darabont abgemahnt. Der Originaltitel der Folge: "30 Days Without an Accident".

Behauptet wird, dieses Werk soll über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Online-Tauschbörse (p2p) ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dabei ist zu beachten, dass der Verletzungstatbestand gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen auch schon mit dem vermeintlich bloßen Herunterladen eines Werkes erfüllt ist.

Abgemahnte sollten die Abmahnung ernst nehmen

Die vorgeworfene Tathandlung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wodurch der Auftraggeberin Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ihr auch unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche im Hinblick auf die entstandenen Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen zustünden, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG jedenfalls verpflichtet sei.

Lassen Sie die kurze Frist nicht verstreichen

Folglich wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Erfüllung wird ihm dabei eine sehr knappe Frist gesetzt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben beigefügt. Zugleich wird ihm aber auch ein Vergleichsangebot in Höhe von hier üblicherweise 800,- Euro unterbreitet, mit dessen Annahme die Anspruchsinhaberin sämtliche bzgl. des behaupteten Verstoßes entstandenen Ansprüche als abgegolten ansehe.

Wie sollte man sich als Betroffener verhalten?

In meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung" erfahren Sie, wie man sich generell verhalten sollte.

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