Rush - Waldorf Frommer Abmahnung

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Universum Film GmbH bittet Filesharer wegen illegaler Verbreitung von Film zur Kasse

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert für die Universum Film GmbH Schadensersatz wegen Filesharing des Films „Rush - Alles für den Sieg". Die Geschichte über die Rivalität zwischen den Formel-1-Rennfahrern Niki Lauda, gespielt von Daniel Brühl, und dem Engländer James Hunt, gespielt von Chris Hemsworth, wurde in einem der bekannten Filesharing- / P2P-Netzwerke wie eDonkey, eMule, BitTorrent oder Bearshare angeboten. Die Verwendung dieser Tauschbörsen ist nicht per se verboten. Rechtliche Probleme ergeben sich jedoch immer dann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke eingestellt werden.

Handelt es sich bei der „Rush - Alles für den Sieg"-Abmahnung um Abzocke?

Nein. Die für Waldorf Frommer ermittelnde ipoque GmbH kann in aller Regel belegen, dass ein Upload vom Anschluss des Abgemahnten durchgeführt wurde. Der für die Universum Film GmbH geforderte Schadensersatz ergibt sich aus § 97 Abs.2 UrhG. Das Abwälzen der Ermittlungs- und Rechtsanwaltskosten ist grundsätzlich zulässig - vorausgesetzt der Abgemahnte ist für den Upload verantwortlich.

Unterlassungserklärung abgeben? Wer ist überhaupt verantwortlich für den „Rush-Upload?

Täter und Störer. Täter ist nur, wer den Upload selbst veranlasst. Nutzen mehrere Personen den Anschluss, ist die vermutete Täterhaftung bereits entkräftet. War der Abgemahnte am Tattag außer Haus, kommt lediglich eine Störerhaftung für Dritte, die den Upload durchgeführt haben, in Betracht. Haben Sie Ihrem Partner, den Untermietern, Kindern und Besuchern Filesharing verboten? Gut, denn damit haben Sie Ihre Aufklärungspflichten erfüllt. Können Sie auch nachweisen, dass Sie Ihren Überwachungspflichten nachgekommen sind? Wenn das der Fall ist, kann sogar die Störerhaftung gänzlich entfallen.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer vor?

Konsultieren Sie einen Spezialanwalt, mit dessen Hilfe Sie Ihren Einzelfall analysieren, um anschließend die optimal auf Sie zugeschnittene Verteidigung auszuarbeiten. In Ihrem eigenen Interesse: Beauftragen Sie keinen Anwalt, der mit der komplexen Materie des Urheberrechts kaum je in Berührung kommt. Viel zu oft raten Anwälte pauschal zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Solange ungewiss ist, ob und in welchem Grade Sie verantwortlich sind, ist die Abgabe der lebenslang bindenden Unterlassungserklärung schlichtweg falsch. Obendrein birgt sie ein hohes Risiko, denn bei erneutem Filesharing drohen Strafen von bis zu € 5000.

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