Rechtsanwaltskanzlei Rainer Munderloh versendet Abmahnung für Filesharing von Pornofilm für RGF Productions Limited

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Was bedeutet dies für die Betroffenen?

Freunde der Erwachsenenunterhaltung erhalten derzeit unangenehme Post von Rechtsanwalt Rainer Munderloh im Auftrag der RGF Productions Limited.

Das Abmahnschreiben macht die Betroffenen auf eine Urheberrechtsverletzung wegen illegalen Herunterladens des Filmwerkes "Extreme Pervers Nr. 3 - Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine Frau Dich langweilt, zeigen Dir diese Teens wie es geht)" aufmerksam.

Unter Aufzählung einer Reihe angeblicher Verstöße wird durch den Abmahner ein Schadensersatzanspruch von über 1.600 € für begründet gehalten.

Allerdings sollen diese Ansprüche durch eine Pauschalzahlung in Höhe von 780 € und Abgabe einer vorgefertigten Unterlassungserklärung abgegolten sein.

Es ist jedoch zu beachten, dass auf keinen Fall selbige Erklärung unterzeichnet werden darf bzw. der geforderte Betrag ungeprüft bezahlt werden sollte.

Damit vermeiden Sie unnötig gravierende Folgen, welche durch einen versierten Rechtsbeistand hätten vermieden werden können.

Daher ist es wichtig, richtig zu reagieren

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir kennen diesen Abmahner sehr gut und wissen, wie auf derartige Abmahnungen zu reagieren ist.

Unser Ziel ist es, dass der Abgemahnte nichts oder weniger an die Abmahnkanzlei bezahlen muss.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

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