RAe Kornmeier u. Partner versenden Abmahnungen für Filesharing des Songs „Let her go" des Künstlers Passenger

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im Auftrag der Embassy of Music GmbH wird ilegale Verbreitung in Tauschbörsen verfolgt - Was bedeutet das für die Betroffenen?

Für die Embassy of Music GmbH verschickt die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier und Partner zur Zeit reichlich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Gegenstand der Abmahnungen ist der Song „Let Her Go“ des britischen Popbarden Mike Rosenberg, der unter dem Künstlernamen „Passenger“ in der Songwriterszene bekannt geworden ist.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dieses Lied von Filesharingbörsen im Internet illegal heruntergeladen und anschließend Dritten zum Download entgegen den Rechten der Rechteinhaberin zur Verfügung gestellt zu haben.

Die Kanzlei Kornmeier und Partner verlangen von den Empfängern der Abmahnungen innerhalb kurzer Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Schadensersatzes von 150 € und die Erstattung der Anwaltsgebühren in Höhe von ca. 140 €.

Positiv anzumerken ist hier, dass die Anwälte bei der Festsetzung der Anwaltsgebühren auf die aktuelle Gesetzesänderung reagieren und den Gebühren lediglich einen Streitwert von 1000 € zugrunde legen.

Vorsicht:

Es drohen Mehrfachabmahnungen, da der Titel von Passenger auch auf einem Sampler

(2 CDs, insg. 44 Titel) veröffentlicht wurde.

Nach Erhalt einer solchen Abmahnung sollten Sie auf folgendes achten:

  • unbedingt die gesetzte Frist beachten,
  • keinen Kontakt zu den Rechtsanwälten Kornmeier und Partner  aufnehmen,
  • die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnen,
  • keine Zahlung ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt vornehmen.

Übermitteln Sie uns deswegen das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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