RA Daniel Sebastian: Abmahnung wegen Anjunabeach auf Need for Speed: Most Wanted

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Kanzlei lässt Filesharing an Musik aus Computerspiel abmahnen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin verschickt Abmahnungen wegen des illegalen Angebots des Liedes Anjunabeach von Above & Beyond in einer Internettauschbörse. Der Trance Song Anjunabeach befindet sich auf dem Computerspiel „Need for Speed – Most Wanted“. Betroffene sollten für das Anbieten des Spiels und damit auch des Liedes eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der DigiRights Administration GmbH abgeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag von € 600,00 zur Abgeltung der Schäden bezahlen.

Daniel Sebastian Abmahnung wegen Anjunabeach: Fake oder Betrug?

In der Regel wissen Abgemahnte, dass jemand in ihrem Haushalt das Lied Anjunabeach von Above & Beyond heruntergeladen hat. Während und nach dem Herunterladen werden Teile des Liedes den anderen Tauschbörsennutzern angeboten. Das wissen viele nicht, daher denkt man oft an Betrug, wenn der Tatzeitpunkt in der Daniel Sebastian Abmahnung nicht mit dem Tag des Herunterladens übereinstimmt. Zu Fehlermittlungen kommt es heutzutage kaum noch. Ein Gutachten hierzu kostet mehrere tausend Euro, so dass man als Abgemahnter darauf verzichten sollte, das illegale Anbieten grundsätzlich in Frage zu stellen.

Wann haftet der Anschlussinhaber überhaupt?

Das ist die zentrale Frage. Daniel Sebastian erweckt den Eindruck, als ob der Abgemahnte automatisch hafte, nur weil er Anschlussinhaber ist. Das ist jedoch falsch. Der Anschlussinhaber haftet nur dann für andere, wenn er Aufklärungspflichten verletzt hat. Solche Aufklärungspflichten bestehen schon gar nicht beim Ehepartner und bei volljährigen Kindern, so dass in einer Vielzahl der Fälle eine Haftung des Anschlussinhabers komplett ausscheidet.

Was ist zu tun, wenn der Anschlussinhaber unschuldig ist?

Unschuldig heißt in diesem Fall, dass der Abgemahnte weder als Täter noch als Störer haftet. Folglich muss er weder eine Unterlassungserklärung abgeben (auch keine modifizierte), noch Schadenersatz leisten.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben heißt, sich einem lebenslangen Risiko von Vertragsstrafen auszusetzen. Wenn z. B. der Täter (oft kennt man ihn gar nicht!) in Zukunft nochmals das Lied anbietet, wird der Unterlassungsgläubiger (DigiRights) von ihm mindestens € 5.000,00 fordern.

Hauptaufgabe eines Anti-Abmahn-Anwalts wie Matthias Hechler, M.B.A. ist also nicht die Modifizierung der Unterlassungserklärung, sondern die Prüfung, ob überhaupt eine solche Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist.

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