Projekt X - Abmahnung wegen Filesharings in Tauschbörsen

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Waldorf Frommer fordern für illegale Verbreitung des Films € 815,00

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt bundesweit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen unerlaubtem Tauschbörsenhandels von „Projekt X“ ab. Betroffene werden aufgefordert neben einer Zahlung von € 815 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Filesharing von „Projekt X" - ist das wirklich illegal?

„Projekt X“ ist eine US-amerikanische Komödie aus dem Jahr 2012. Der ewige Außenseiter Thomas, gespielt von Thomas Mann, und seinen Freunde, planen in der Hoffnung dadurch ihre Beliebtheit zu steigern eine Party, die schon bald eine völlig unkontrollierbare Eigendynamik entwickelt.Der abgemahnte Anschlussinhaber soll den Film in einer Internet-Tauschbörse rechtswidrig zum Upload angeboten haben. Illegales Filesharing stellt immer eine Urheberrechtsverletzung dar und kann Schadensersatzansprüche des Rechtsinhabers nach sich ziehen. 

Ist die Abmahnung wegen „Projekt X" Betrug oder Abzocke?

Der Film wurde illegal in einer Tauschbörse angeboten. Dies erfolgte, wie ein von Waldorf Frommer eingeschaltetes IT-Unternehmen ermittelt hat, vom Anschluss des Abgemahnten. Entscheidend ist, ob der Anschlussinhaber hierfür haftet. Betroffene sollten recherchieren, wer am Tattag den Internetanschluss benutzt hat. Insbesondere in Haushalten mit mehreren Personen, die alle denselben Anschluss nutzen, muss die Frage geklärt werden. Eventuell kommen auch Besucher oder Gäste mit Smartphones in Betracht. War nicht der Anschlussinhaber, sondern ein Dritter der Täter, haftet der Abgemahnte lediglich als Störer. Hat er seine Belehrungspflichten gegenüber den Gastnutzern eingehalten, indem er Filesharing untersagte, entfällt sogar eine Störerhaftung.

Was können Betroffene gegen die „Projekt X"-Abmahnung unternehmen?

Beauftragen Sie mit der Verteidigung einen Spezialanwalt für Urheberrecht. Häufig raten Kollegen aus anderen Fachbereichen wohlmeinend zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Ohne Prüfung des Einzelfalls kann diese unnötigerweise viel Geld kosten. Jede Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis und damit hochgefährlich. Sie sollte nur abgegeben werden, wenn dies notwendig ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Abgemahnte vertreten. Ziel der Verteidigung ist, je nach Sach- und Rechtslage, die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Unterlassungserklärung.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir Ihren Fall und entscheiden dann das weitere Vorgehen. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Keine Experimente - So reagieren Sie richtig!

Innerhalb der kurzen Frist muss geantwortet werden. Zentrale Frage ist jedoch folgende: Haftet der Anschlussinhaber überhaupt?

Ziel der Verteidigung ist die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

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