Porn in the Hood Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden Abmahnungen für Universum Film GmbH

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Abmahnmaschinerie mit Forderung einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz von 815 geht weiter

Die Universum Film GmbH hat die Münchner Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, Filesharer wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Porn in the Hood“ in Internettauschbörsen abzumahnen. Von betroffenen Anschlussinhabern wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines Abgeltungsbetrages von € 815,00 gefordert. 

Die Abmahnung für „Porn in the Hood“ ist nicht willkürlich

Versuche, den Upload gegenüber Waldorf Frommer abzustreiten, sind zwecklos. Die für Waldorf ermittelnde ipoque GmbH kann nachweisen, dass „Porn in the Hood“ über den Internetanschluss des Abgemahnten angeboten wurde. Fraglich ist jedoch, ob der Anschlussinhaber verpflichtet ist, die geforderte Summe von € 815,00 zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies wäre nur dann der Fall, wenn er als Täter oder Störer überhaupt haftet. Eine Störerhaftung kann jedoch mittlerweile in vielen Fällen entfallen.

Unterlassungserklärung - Hohe Vertragsstrafen drohen lebenslang

Eine Unterlassungserklärung führt zu einem lebenslang bindenden Unterlassungsvertrag. Geben Sie auf keinen Fall die der „Porn in the Hood“- Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung ab. Damit begründen sie das lebenslange Risiko von Vertragsstrafen ab € 5.000,00 für jeden Verstoß. Die von Waldorf gestellten Geldforderungen werden durch die Abgabe nicht erledigt. Ferner sabotieren Sie durch die Abgabe der beigelegten oder der vielfach angeratenen „modifizierten Unterlassungserklärung“ ihre Verteidigung. Insbesondere letztere wird meist blind empfohlen, ohne dass eine Prüfung der Verantwortlichkeit im konkreten Einzelfall durchgeführt wurde.

Haftet der Abgemahnte weder als Täter noch als Störer ist der Rat sträflich falsch. In diesem Fall muss er nämlich überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben. 

Die optimale Verteidigung

Das Ziel einer optimalen Verteidigung lautet: Abwehr ALLER Forderungen. Lassen Sie einen Spezialanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich sind für die Urheberrechtsverletzung. Z. B. ist der Anschlussinhaber nicht für volljährige Kinder und in vielen Fällen auch nicht für minderjährige Kinder verantwortlich.

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